Eine Ver­si­che­rungs­sum­me ist der Betrag, der im Fal­le eines ver­si­cher­ten Ereig­nis­ses (z. B. Unfall, Krank­heit, Tod) von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft an den Ver­si­che­rungs­neh­mer oder des­sen Ange­hö­ri­ge gezahlt wird. Es han­delt sich hier­bei um die Höhe des finan­zi­el­len Schut­zes, der durch die Ver­si­che­rung ewähr­leis­tet wird.

Eine der bekann­tes­ten Ver­si­che­run­gen ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se sorgt dafür, dass im Fal­le eines Scha­dens, den der Ver­si­cher­te einem ande­ren zufügt, die­ser Scha­den finan­zi­ell abge­deckt wird. Hier­bei kann es sich bei­spiels­wei­se um einen Ver­kehrs­un­fall han­deln, bei dem ein ande­res Fahr­zeug beschä­digt wur­de. Hier vari­iert die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me je nach Art und Umfang der Ver­si­che­rung.

Eine wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­rung ist die Haus­rat­ver­si­che­rung. Sie sorgt dafür, dass im Fal­le von Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er oder ande­ren Schä­den am Haus­rat des Ver­si­cher­ten, die­ser Scha­den finan­zi­ell abge­deckt wird. Hier­bei soll­te des­halb eine Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­bart wer­den, die aus­rei­chend ist, um den Wert des Haus­rats zu ersetzen.

Eine wei­te­re Art von Ver­si­che­run­gen sind die Lebens­ver­si­che­run­gen. Bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wird im Todes­fall eine ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen ausgezahlt.

Eine wei­te­re Art von Ver­si­che­run­gen ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Hier­bei wird im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit eine ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me als monat­li­che Ren­ten­zah­lung an den Ver­si­cher­ten ausgezahlt.