Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung die Unter­neh­men abschlie­ßen kön­nen, um sich im Fal­le einer vor­über­ge­hen­den oder dau­er­haf­ten Schlie­ßung des Betriebs abzu­si­chern. Dies kann bei­spiels­wei­se durch Natur­ka­ta­stro­phen, behörd­li­che Anord­nun­gen oder den Aus­fall von Maschi­nen ver­ur­sacht werden.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung kommt für die ent­stan­de­nen Schä­den und Ver­lus­te auf, die durch die Schlie­ßung des Betriebs ent­stan­den sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se ent­gan­ge­ne Gewin­ne, Miet­kos­ten oder Fix­kos­ten. Auch die Kos­ten für die Wie­der­in­be­trieb­nah­me des Betriebs wer­den von der Ver­si­che­rung übernommen.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist beson­ders für Unter­neh­men wich­tig, die auf bestimm­te Bedin­gun­gen oder Ereig­nis­se ange­wie­sen sind, um ihren Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Gas­tro­no­mie­be­trie­be, die auf das Wet­ter oder die Sai­son ange­wie­sen sind, oder Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te, die von der Zugäng­lich­keit ihres Stand­orts abhän­gig sind.

Um eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, ist es wich­tig, dass das Unter­neh­men eine detail­lier­te Risi­ko­ana­ly­se durch­führt und die pas­sen­de Ver­si­che­rung aus­wählt. Auch die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te sorg­fäl­tig fest­ge­legt wer­den, um im Scha­dens­fall aus­rei­chend abge­si­chert zu sein.

In jedem Fall lohnt es sich, eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um im Fal­le einer Schlie­ßung des Betriebs finan­zi­ell abge­si­chert zu sein. Sie bie­tet Unter­neh­men die Mög­lich­keit, sich auf unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se ein­zu­stel­len und den Betrieb schnell wie­der aufzunehmen.

Für Unter­neh­men, die Pro­duk­te her­stel­len, ver­ar­bei­ten oder ver­kau­fen, ist das Risi­ko einer Betriebs­schlie­ßung exis­ten­zi­ell. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt dich finan­zi­ell wenn z. B. Krank­heits­er­re­ger den Betrieb befal­len und die Behör­den des­halb eine Schlie­ßung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz anordnen.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt dein Geschäft/Betrieb für den Fall, dass bestimm­te Krankheiten/Krankheitserreger in dei­nem Geschäft/Betrieb auftret­ten. Der Ver­trag soll­te so auf­ge­baut sein, dass der Leis­tungs­fall auf das Vor­kom­men von defi­nier­ten Krankenheiten/Krankheitserregern basiert. Dies­te Lis­te soll­te immer wie­der aktua­li­siert werden.

Vor­aus­set­zung für den Ver­si­che­rungs­schutz ist eine behörd­li­che Ein­zel­an­ord­nung (z. B. eine Ver­fü­gung oder Ent­schei­dung) wel­che die zustän­di­ge Behör­de für den Ein­zel­fall trifft. Ein­zel­an­ord­nun­gen müs­sen auf Grund­la­ge des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes getrof­fen wer­den. Es besteht also somit kein Ver­si­che­rungs­schutz für behörd­li­che Maß­nah­men, wenn es sich dabei um All­ge­mein­ver­fü­gun­gen und Rechts­ver­ord­nun­gen handelt.

Wel­che Leis­tun­gen wer­den im ver­ein­bar­ten Umfang erbracht?

  • Ersetz­ten wer­den i. d. R. fort­lau­fen­de Kos­ten sowie der ent­gan­ge­ne Betriebs­ge­winn bis zu einer Höchstleistungsdauer.
  • Ersatz von Lohn/Gehalt von den an ver­si­cher­ten Krankheiten/Krankheitserregern erkrank­ten Mit­ar­bei­tern inkl. Betriebsinhaber.
  • Ersatz von Vorräten/Waren wel­che auf behörd­li­che Anwei­sung hin ver­nich­tet wer­den mussten.
  • Über­nah­me von Kos­ten der Des­in­fek­ti­on von Betriebs­räu­men und ‑ein­rich­tung sowie Ermitt­lungs- und Beob­ach­tungs­maß­nah­men versichert.
  • Dyna­mi­scher Schutz – auch für heu­te noch unbe­kann­te Erre­ger.
    In der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung wird auf die im Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) aus­drück­lich genann­ten Krankheiten/Krankheitserreger ver­wie­sen. Das IfSG wird regel­mä­ßig aktua­li­siert, d. h. neue Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­ger wer­den auf­ge­nom­men. Durch die­se ste­ti­ge Anpas­sung erhält die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung eine regel­mä­ßi­ge Aktua­li­sie­rung der ver­si­cher­ten Krankheiten/Krankheitserreger. Aus medi­zi­ni­scher Sicht besteht somit immer der aktu­ells­te Versicherungsschutz.

Gut zu wis­sen!
Schä­den als Fol­ge einer Epi­de­mie oder einer Pan­de­mie ausgeschlossen.

Für wen ist eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung beson­ders sinnvoll?

  • Flei­scher­hand­werks­be­trie­be wie z.B. Metzgereien
  • Lebens­mit­tel­ge­schäf­te, Super­märk­te, Bäcke­rei­en, Fischgeschäfte
  • Kon­di­to­rei­en, Cafés, Eisdielen
  • Restau­rants, Hotels, Großküchen
  • Her­stel­ler von Nah­rungs- und Genussmitteln
  • Milch­ver­ar­bei­ten­de Betrie­be (z. B. Mol­ke­rei­en, Käsereien)
  • Betrie­be des Gesund­heits­we­sens (z. B. Arztpraxen)