Haft­pflicht: Bin ich über mei­ne Eltern versichert?

Gene­rell soll­te man eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, sobald man ein eige­nes Ein­kom­men hat. In Deutsch­land besteht kei­ne Pflicht, eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, aber es ist rat­sam, da man sonst im Scha­dens­fall aus eige­ner Tasche zah­len müsste.

Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten Tari­fe für Allein­er­zie­hen­de (ver­si­chert ist ein Erwach­se­ner + Kind), Sin­gles (ver­si­chert ist ein Erwach­se­ner), Paa­re (ver­si­chert sind zwei Erwach­se­ne) sowie Fami­li­en (ver­si­chert sind zwei Erwach­se­ne + Kin­der) an.

Je nach Tarif sind Kin­der bis 25 Jah­re mit­ver­si­chert, oft­mals auch dar­über hin­aus sofern sie noch in Aus­bil­dung und/oder unver­hei­ra­tet sind. Manch­mal spielt der Wohn­sitz der Kin­der eine Rol­le. Bei man­chen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind Kin­der unab­hän­gig von ihrem Wohn­sitz mitversichert.

Dar­über hin­aus gibt es auch Pri­vat­haft­pflicht-Tari­fe, bei denen alle im Haus­halt leben­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen (Kin­der, Eltern, Groß­el­tern…) mit­ver­si­chert sind.