Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine ergän­zen­de Ver­si­che­rung, die in Ver­bin­dung mit einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann. Sie deckt Kos­ten ab, die von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht über­nom­men wer­den, wie bei­spiels­wei­se Kos­ten für Zahn­be­hand­lun­gen oder Zahnersatz.

Der Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt sich ins­be­son­de­re dann, wenn man eine höhe­re Leis­tung in Bezug auf die Zahn­ge­sund­heit wünscht oder wenn man ein erhöh­tes Risi­ko hat, Zahn­schä­den zu erlei­den. Auch für Men­schen, die eine Zahn­be­hand­lung oder einen Zahn­ersatz benö­ti­gen, aber über kei­ne aus­rei­chen­den finan­zi­el­len Mit­tel ver­fü­gen, stellt eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Ergän­zung dar.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen, die unter­schied­li­che Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen bie­ten. Bevor man sich für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ent­schei­det, soll­te man daher genau prü­fen, wel­che Leis­tun­gen im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten sind und ob die­se den eige­nen Bedürf­nis­sen entsprechen.

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung besteht aus drei Bereichen:

Zahn­erhalt, wel­cher die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR), Wurzel‑, Par­odon­tal- und wei­te­re Pro­phy­la­xe-Behand­lun­gen bezuschusst.

Zahn­ersatz, wel­cher Zahn­kro­nen, Ein­la­ge­fül­lun­gen, Zahn­ersatz, Im-plan­ta­te, Den­tinad­hä­si­ve Fül­lun­gen, Auf­biss­be­hel­fe, Schie­nen etc. bezuschusst.

Kie­fer­or­tho­pä­die, wel­cher kie­fer­or­tho­pä­di­sche Leis­tun­gen bezu­schusst. Details dazu gibt es hier.

Je nach Tarif sind Zuschüs­se bis zu 100 % mög­lich. Zu beach­ten sind evtl. vor­han­de­ne War­te­zei­ten sowie eine “Zahn­staf­fel” (Leis­tungs­de­cke­lung in den ers­ten Jah­ren). Es gibt sogar einen Tarif auf dem Markt wel­cher kei­ne War­te­zei­ten hat und sogar leis­tet, obwohl eine Behand­lung schon ange­ra­ten ist. Infos hier­zu gibt’s hier.