Grund­sätz­lich ist man in Deutsch­land pfle­ge­pflicht­ver­si­chert. Doch die­se Absi­che­rung ist ledig­lich eine Basis­ab­si­che­rung. Wer im Fal­le einer Pfle­ge­be­dürf­tig­keit nicht sein kom­plet­tes Ver­mö­gen auf­brau­chen und auch nicht auf die Stan­dard-Behand­lung ange­wie­sen sein möch­te, soll­te sich mit der Pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­sich­eurng beschäftigen.

Zum Pfle­ge­fall kann jeder wer­den – unab­hän­gig vom Alter. Meist kom­men zu den kör­per­li­chen auch noch finan­zi­el­le Ein­schrän­kun­gen dazu. Sor­ge des­halb recht­zei­tig vor, damit du dir im Fall des Fal­les gute Pfle­ge leis­ten kannst. Denn dadurch bewahrst du dir nicht zuletzt ein Stück Selbstbestimmtheit.

Auf dem Markt fin­det man Tari­fe wel­che einen fes­ten Tages­satz bezah­len sowie auch zweck­ge­bun­de­ne Leis­tun­gen. Die­se sind immer vom jewei­li­gen Pfle­ge­grad abhän­gig. Daher emp­fiehlt sich eine Kom­bi­na­ti­on von meh­re­ren Tari­fen. Je nach Tarif gibt es sogar 60 € staat­li­che För­de­rung pro Jahr.

War­um wur­de die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung (Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung) eingeführt?

Sie wur­de 1995 ein­ge­führt um das finan­zi­el­le Risi­ko von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit abzu­fan­gen. Tritt eine Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ein, bie­tet die Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung Sach- bzw. Finanz­leis­tun­gen. Gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te sind auto­ma­tisch gesetz­lich pflegepflichtversichert.

Wann greift die gesetz­li­che Pflegepflichtversicherung?

Wenn eine Pfle­ge­be­dürf­tig­keit (d. h. wenn die betrof­fe­ne Per­son ihren All­tag nicht mehr ohne frem­de Hil­fe bewäl­ti­gen kann) für vor­aus­sicht­lich mind. 6 Mona­te ein­tritt. Wer nach einem Unfall nur kurz­zei­tig auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen ist, hat kei­nen Anspruch auf Leis­tun­gen. Hier greift i. d. R. die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung. Auch von den Kran­ken­kas­sen oder der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es – je nach Scha­dens­fall – unter­stüt­zen­de Leis­tun­gen.

Leis­tun­gen müs­sen über die Kran­ken­kas­se bzw. pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung bean­tragt wer­den, decken die Pfle­ge­kos­ten häu­fig jedoch nicht voll­stän­dig ab. Im bun­des­wei­ten Durch­schnitt muss­te ein Pfle­ge­be­dürf­ti­ger 2019 für eine voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge 1.928 € zuzah­len. Je nach Bun­des­land lag der Schnitt zwi­schen 1.346 und 2.406 €. Es ist daher sehr emp­feh­lens­wert eine zusätz­li­che pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen.

Wer hat Anspruch auf Leis­tun­gen aus der Pflegepflichtversicherung?

Laut Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um gab es 2018 in Deutsch­land rund 3,9 Mio. pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen. Pro­gno­sen zufol­ge wird bis 2050 die Zahl pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen auf 5,9 Mio. stei­gen.

Einen Leis­tungs­an­spruch haben Ver­si­cher­te, die mind. 6 Mona­te oder dau­er­haft im All­tag ein­ge­schränkt sind. Eine Prü­fung und Ein­stu­fung in einen s. g. Pfle­ge­grad fin­det statt, nach­dem Leis­tun­gen bean­tragt wur­den. Je nach Pfle­ge­grad erhält der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge gestaf­fel­te Sach- und/oder Finanz­leis­tun­gen. Ziel ist es hier­bei, den Betrof­fe­nen mög­lichst lan­ge ein wei­test­ge­hend selbst­be­stimm­tes Leben zu ermöglichen.

Wel­che Pfle­ge­stu­fen bzw. Pfle­ge­gra­de gibt es?

Pfle­ge­gradBeein­träch­ti­gung
1gerin­ge Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit
2erheb­li­che Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit
3schwe­re Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit
4schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit
5schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keitmit beson­de­ren Anfor­de­run­gen an die pfle­ge­ri­sche Versorgung

Bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit wird beur­teilt, wie stark die Ein­schrän­kun­gen sind, den All­tag zu bewäl­ti­gen. Dazu wer­den fol­gen­de Kri­te­ri­en herangezogen:

  • Kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähigkeiten
  • Mobi­li­tät
  • Selbst­ver­sor­gung
  • Ver­hal­tens­wei­sen und psy­chi­sche Pro­ble­me wie Ängs­te oder aggres­si­ves Verhalten
  • Gestal­tung des Alltags
  • Bewäl­ti­gung der krank­heits- und the­ra­pie­be­ding­ten Anfor­de­run­gen bzw. Belastungen
  • Fähig­keit, Medi­ka­men­te einzunehmen

Was zahlt die gesetz­li­che Pflegepflichtversicherung?

Über­nom­men wer­den – abhän­gig vom Pfle­ge­grad und im Rah­men von Höchst­gren­zen – Kos­ten für ambu­lan­te Pfle­ge zu Hau­se oder sta­tio­nä­re Pfle­ge im Pfle­ge­heim. Bei häus­li­cher Pfle­ge gibt es bei Pfle­ge (z. B. durch Ange­hö­ri­ge) Pfle­ge­geld oder der ambu­lan­te Pfle­ge­dienst wird als Pfle­ge­sach­leis­tung bezahlt. Sach­leis­tun­gen wie Pfle­ge­geld und Leis­tun­gen für den Pfle­ge­dienst sind kombinierbar.

Bei ambu­lan­ter Pfle­ge kön­nen bis 125 € zusätz­lich für zweck­ge­bun­de­ne Leis­tun­gen (z. B. Beglei­tung bei Spa­zier­gän­gen oder Unter­stüt­zung beim Wäsche­wa­schen) bean­tragt wer­den.

Die Ver­sor­gung mit Pfle­ge­hilfs­mit­teln (z. B. Ver­brauchs­mit­tel wie Ein­mal­hand­schu­he, Bett­schutz­ein­la­gen, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel oder tech­ni­sche Hilfs­mit­tel wie Not­ruf oder Pfle­ge­bett) wird eben­falls bezu­schusst. Auch die fian­zi­el­le Betei­li­gung an Umbau­maß­nah­men (z. B. Umbau der Dusche) ist möglich.

Eine pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung als Ergän­zung zur gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wenn man auf­grund von Alter, Krank­heit oder Behin­de­rung auf Hil­fe ange­wie­sen ist. Dies kann zuhau­se, im Pfle­ge­heim oder im Kran­ken­haus sein.

Die pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung wird von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ange­bo­ten und hat den Vor­teil, dass sie indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se ange­passt wer­den kann. So gibt es bei­spiels­wei­se Tari­fe, die nur für die häus­li­che Pfle­ge aus­ge­legt sind oder auch sol­che, die auch die Kos­ten für einen Pfle­ge­platz im Heim übernehmen.