Eine Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung, die für Aus­stel­lun­gen und Ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten wird. Sie ist für alle Per­so­nen geeig­net, die Aus­stel­lun­gen ver­an­stal­ten, bei denen Kunst­wer­ke, Samm­ler­stü­cke oder ande­re Gegen­stän­de aus­ge­stellt werden.

Die Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor Schä­den, die wäh­rend der Aus­stel­lung auf­tre­ten kön­nen, wie zum Bei­spiel Dieb­stahl, Beschä­di­gung oder Ver­lust. Sie kann auch für Per­so­nen­schä­den, zum Bei­spiel bei Unfäl­len in der Aus­stel­lung, abge­schlos­sen werden.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Aus­stel­lungs­ver­si­che­run­gen, wie zum Bei­spiel die Trans­port­ver­si­che­rung, die den Trans­port der aus­ge­stell­ten Gegen­stän­de von und zur Aus­stel­lung abdeckt, oder die Ver­an­stal­tungs­ver­si­che­rung, die Schä­den wäh­rend der Ver­an­stal­tung abdeckt.

Es ist wich­tig, eine Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um sich vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schüt­zen. Auch wenn die Aus­stel­lung selbst erfolg­reich ver­läuft, kön­nen Schä­den an den aus­ge­stell­ten Gegen­stän­den oder Unfäl­le dazu füh­ren, dass die Ver­an­stal­ter hohe Kos­ten tra­gen müs­sen. Mit einer Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung sind sie abge­si­chert und kön­nen sich auf die Ver­an­stal­tung konzentrieren.

In der Regel ist die Absi­che­rung von Aus­stel­lun­gen und Ver­an­stal­tun­gen nicht teu­er, aber sie kann im Fall der Fäl­le viel Geld und Ärger erspa­ren. Daher soll­te jeder, der Aus­stel­lun­gen ver­an­stal­tet, über­le­gen, ob eine Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung für ihn sinn­voll ist.

Fazit: Mes­sen und Aus­stel­lung sind für vie­le Unter­neh­men von gro­ßer Bedeu­tung. Waren und Dienst­leis­tun­gen wer­den vor­ge­stellt, Kon­tak­te geknüpft, Geschäf­te gemacht. Wenn du an Mes­sen teil­nimmst, wirst du sicher­lich eini­ges in die Vor­be­rei­tung und Aus­füh­rung Ihrer Unter­neh­mens­prä­sen­ta­ti­on investieren.

Die Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung leis­tet i. d. R. bei Beschä­di­gung oder Ver­lust von:

  • Aus­stel­lungs­gü­tern aller Art
  • dem Stand
  • der Stand­ein­rich­tung (Lap­tops, PCs etc. sowie Mobil­funk­ge­rä­te zäh­len jedoch meist nicht zur Standeinrichtung)

Beim Umfang der abge­si­cher­ten Gefah­ren kannst du meist zwi­schen der All­ge­fah­ren­de­ckung (Unfall des Trans­port­mit­tels, Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen und sons­ti­gen Ele­men­tar­ereig­nis­sen, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser, Bruch (außer Röh­ren- und Faden­bruch), bös­wil­li­ge Beschä­di­gung durch betriebs­frem­de Per­so­nen) oder der ein­ge­schränk­ten Deckung (Trans­port­schä­den bei Unfall des Trans­port­mit­tels, Ele­men­tar­ereig­nis­sen und Feu­er sowie Schä­den auf dem Aus­stel­lungs­ge­län­de bei Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl und Lei­tungs­was­ser) wählen.

Der Ver­si­che­rungs­schutz im In- und Aus­land beginnt i. d. R. wenn die Güter Ihr Unter­neh­men für die Aus­stel­lung ver­las­sen und endet, sobald sie wie­der den hei­mat­li­chen Stand­ort errei­chen. Damit du im Scha­dens­fall auch die vol­le ersatz­pflich­ti­ge Sum­me bekommst, muss die Ver­si­che­rungs­sum­me dem tat­säch­li­chen Wert der Ware entsprechen.

Als Richt­li­nie gilt:

  • Für die Ein­rich­tung des Aus­stel­lungs­stands der Wie­der­be­schaf­fungs- oder Her­stel­lungs­preis ein­schließ­lich evtl. Trans­port- und Montagekosten
  • Für die aus­ge­stell­ten Güter der Ver­kaufs­preis, ansons­ten der Wie­der­be­schaf­fungs- oder Herstellungspreis.

Wenn du inner­halb eines Jah­res an meh­re­ren Aus­stel­lun­gen oder Mes­sen teil­nimmst, kannst du eine Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung meis­tens auch für sämt­li­che Aus­stel­lun­gen abschlie­ßen. Auf die­se Wei­se ersparst du dir die wie­der­hol­ten For­ma­li­tä­ten beim Neu­ab­schluss. Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend der Mes­se oder Aus­stel­lung besteht meis­tens nur in mas­si­ven Gebäu­den. Außen auf­ge­bau­te Zel­te, Pavil­lons o. ä. kön­nen i. d. R. nicht ver­si­chert werden.