Eine Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Art von Ver­si­che­rung, die Unter­neh­men oder Ver­an­stal­tern hilft, sich gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te abzu­si­chern, die durch den Aus­fall einer Ver­an­stal­tung ent­ste­hen kön­nen. Die­se Art von Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Ver­an­stal­ter, die gro­ße Events wie Kon­zer­te, Sport­ver­an­stal­tun­gen oder Mes­sen organisieren.

Es gibt ver­schie­de­ne Grün­de, war­um eine Ver­an­stal­tung aus­fal­len kann. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel schlech­tes Wet­ter, Krank­heit oder Unfäl­le von wich­ti­gen Per­so­nen oder tech­ni­sche Pro­ble­me. Auch poli­ti­sche Unru­hen oder Ter­ror­an­schlä­ge kön­nen dazu füh­ren, dass eine Ver­an­stal­tung abge­sagt wer­den muss.

In sol­chen Fäl­len kann eine Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung für den Ver­an­stal­ter eine finan­zi­el­le Sicher­heit bie­ten. Sie über­nimmt in der Regel die Kos­ten, die durch den Aus­fall der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen, wie zum Bei­spiel Stor­nie­rungs­ge­büh­ren von Hotels oder Flü­gen, Kos­ten für Wer­be­maß­nah­men oder Rück­erstat­tun­gen an die Besucher.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass eine Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung nicht alle mög­li­chen Risi­ken abdeckt. Zum Bei­spiel sind Schä­den, die durch höhe­re Gewalt wie Natur­ka­ta­stro­phen oder Krie­gen ent­ste­hen, in der Regel von der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Auch wenn eine Ver­an­stal­tung aus ande­ren Grün­den abge­sagt wird, wie zum Bei­spiel man­geln­de Nach­fra­ge oder finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten des Ver­an­stal­ters, wer­den die­se Kos­ten in der Regel nicht von der Ver­si­che­rung übernommen.

Ver­si­chert sind Ver­mö­gens­schä­den i. d. R. auf­grund von:

  • Aus­fall
  • Abbruch
  • Zeit­li­cher Verschiebung
  • Ört­li­cher Verlegung
  • Sons­ti­ger erzwun­ge­nen Ände­run­gen in der plan­mä­ßi­gen Durch­füh­rung der ver­si­cher­ten Veranstaltung