Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für alle, die auf ihre Arbeits­kraft ange­wie­sen sind. Sie schützt im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen und sichert somit die finan­zi­el­le Exis­tenz ab. Damit ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – neben der Unfall­ver­si­che­rung und der Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – die wohl bekann­tes­te und wich­tigs­te Absi­che­rungs­mög­lich­keit für Fol­gen von Kran­ken­hei­ten oder Unfällen.

Was leis­tet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt in der Regel eine Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te, wenn du dei­nen aktu­el­len Beruf – auf­grund eienr Erkran­kung oder eines Unfalls – vor­aus­sicht­lich min­des­tens 6 Mona­te nicht mehr zu min­des­tens 50 % aus­üben kannst. Sie zählt somit zu den wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen überhaupt.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist beson­ders für Berufs­tä­ti­ge wich­tig, die auf ihr Ein­kom­men ange­wie­sen sind und kei­ne sons­ti­ge finan­zi­el­le Absi­che­rung oder Ein­künf­te (z. B. Miet­ein­nah­men) haben. Bist du selbst­stän­dig oder frei­be­ruf­lich tätig, ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für dich beson­ders wich­tig, da im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit in der Regel kei­ne gesetz­li­che Unter­stüt­zung zu erwar­ten ist.

Gene­rell dient die Absi­che­rung der Berufs­un­fä­hig­keit der Erwerbs­ab­si­che­rung. Abge­si­chert wird der real ver­füg­ba­re Teil des Net­to­ein­kom­mens des­sen Aus­fall nicht ohne finan­zi­el­len Auf­wand zu erset­zen wäre.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­folgt auch den Zweck dei­nen Abstieg im Berufs­le­ben bei Berufs­un­fä­hig­keit zu ver­hin­dern. Das geschieht durch Abde­ckung des finan­zi­el­len Bedarfs wel­cher dadurch ent­steht, dass der Ver­si­cher­te auf­grund von Berufs­un­fä­hig­keit nicht mehr am Erwerbs­le­ben teil­ha­ben kann. Die Berufs­un­fä­hig­keits­vor­sor­ge hat zusätz­lich einen Ver­sor­gungs­cha­rak­ter, denn ohne sie müss­test du ggf. dei­ne Alters­ver­sor­gung auflösen.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wird u. a. von der Stif­tung Waren­test, der Ver­brau­cher­zen­tra­le sowie dem Bund der Ver­si­cher­ten, drin­gend emp­foh­len. Letz­te­rer äußert sich zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung so:

Mit Blick auf die schwe­ren wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Berufs­un­fä­hig­keit raten wir jedem Berufs­tä­ti­gen, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Das gilt auch, wenn das indi­vi­du­el­le Risi­ko für Sie gering sein soll­te. Einem von Berufs­un­fä­hig­keit Betrof­fe­nen nützt es nichts, wenn sich sein Schick­sal als recht unwahr­schein­lich darstellt.

Info­blatt: Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Bund der Ver­si­cher­ten e. V.

Man­che Vor­stel­lun­gen zum The­ma “Berufs­un­fä­hig­keit” hal­ten sich lei­der immer­noch hartnäckig:

  • “Ich habe einen Büro­job. Da kann ich nicht berufs­un­fä­hig werden.”
  • “Ich bin abso­lut top­fit und mache viel Sport. Des­halb wer­de ich nicht berufsunfähig.”
  • “Im Ernst­fall bin ich über den Staat abgesichert.”

Das Risi­ko einer Berufs­un­fä­hig­keit wird oft­mals unter­schätzt. Hin­zu­kom­men unrea­lis­ti­sche oder ver­al­te­te Erwar­tun­gen. Das kann im Ernst­fall zu existanz­be­dro­gen­den, finan­zi­el­len Fol­gen führen.

Ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

Drei Grün­de spre­chen haupt­säch­lich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

  1. Durch­schnitt­lich wird jeder Vier­te min­des­tens ein­mal in sei­nem Arbeits­le­ben berufs­un­fä­hig. Das ist kei­ne neue Ent­wick­lung, son­dern gilt seit 20 Jah­ren. (Quel­le: Deut­sche Aktuarvereinigung)
  2. Die gesetz­li­che Leis­tun­gen der staat­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te grei­fen nur dann, wenn eine Berufs­un­fä­hig­keit auch zur Erwerbs­min­de­rung führt. D. h. hier siehst du nur Geld, wenn du so gut wie gar nicht mehr arbei­ten kannst – nicht nur in dem zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf. Davon abge­se­hen ist die­se Leis­tung für die meis­ten Arbeit­neh­mer nicht sehr hoch. Mehr dazu wei­ter unten.
  3. Wer nicht mehr regu­lär arbei­ten kann, braucht ein zusätz­li­ches Ein­kom­men um sei­nen Lebens­stan­dard hal­ten zu kön­nen – zum Bei­spiel in Form einer Berufsunfähigkeitsrente.

Wie ver­brei­tet ist die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt hat jeder vier­te deut­sche Haus­halt eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Bei Haus­hal­ten mit Kin­dern liegt die­se Quo­te noch höher. Hier ist jedes zwei­te Paar mit Nach­wuchs im Fall einer Berufs­un­fä­hig­keit ver­si­chert. Soll­te ein Eltern­teil sei­nen Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen, wer­den die­se Paa­re ihren gewohn­ten Lebens­stan­dard – dank der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te – auf­recht­hal­ten können.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Büro­an­ge­stell­te sinnvoll?

Ein Dach­de­cker muss sei­nen Job wegen eines kaput­ten Knies auf­ge­ben. Eine Kran­ken­schwes­ter wegen eines Band­schei­ben­vor­falls eben­falls. Sol­che Fäl­le einer Berufs­un­fä­hig­keit, aus­ge­löst durch eine kör­per­li­che Beein­träch­ti­gung sind leicht nach­voll­zieh­bar. Erkran­kun­gen des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes waren bis vor ca. 10 Jah­ren tat­säch­lich der häu­figs­te Aus­lö­ser für eine Berufsunfähigkeit.

Die Arbeits­welt hat sich jedoch gewan­delt: Wäh­rend kör­per­lich hart arbei­ten­de Men­schen immer weni­ger wer­den, steigt gleich­zei­tig in vie­len Bran­chen das täg­li­che Arbeits­pen­sum. Das führt zu berufs­be­ding­tem Stress bis hin zum Burn­out. Seit 2010 sind dadurch nicht mehr Erkran­kun­gen am Bewe­gungs­ap­pa­rat die häu­figs­te Ursa­che für eine Berufs­un­fä­hig­keit, son­dern psy­chi­sche Grün­de (Depres­sio­nen, Burn-out…). Mitt­ler­wei­le muss jede drit­te Per­son die heu­te berufs­un­fä­hig wird, wegen psy­chi­scher Erkran­kun­gen den aus­ge­üb­ten Beruf aufgeben.

Wer im Büro arbei­tet, ist also kei­nes­wegs immun gegen eine Berufs­un­fä­hig­keit – im Gegen­teil. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für Men­schen mit einem Büro­job genau so sinn­voll wie für alle ande­ren auch.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schüler

Damit der Traum­be­ruf dei­nes Kin­des nicht nur ein Traum bleibt, soll­test du den Fall einer Berufs­un­fä­hig­keit recht­zei­tig absi­chern. Denn ein Unfall oder eine Erkran­kung kann für Schü­ler genau­so wie für Azu­bis oder Stu­den­ten das Kar­rie­re­aus bedeu­ten, bevor die Kar­rie­re über­haupt begon­nen hat. Bei eini­gen Ver­si­che­run­gen kannst du Kind bereits ab einem Alter von 10 Jah­ren absi­chern. Und das ist auch sinn­voll, da in die­sem Alter die Wahr­schein­lich­keit von Vor­er­kran­kun­gen noch recht gering ist. Man­che Ver­si­che­run­gen bie­ten in der Schü­ler-Berufs­ufä­hig­keits­ver­si­che­rung auch sehr leis­tungs­fä­hi­ge Kar­rie­re-Bau­stei­ne an.

Staat­li­che Absi­che­rung bei Berufsunfähigkeit?

Wer in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert und nach dem 01.01.1961 gebo­ren ist, ist auto­ma­tisch in der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ver­si­chert. Die Ren­ten aus die­ser gesetz­li­chen Ver­si­che­rung sind jedoch meist zu gering, um den Lebens­stan­dard zu halten.

Dar­über hin­aus leis­tet die vol­le Erwerbs­min­de­rungs­ren­te nur dann wenn du weni­ger als drei Stun­den täg­lich arbei­ten kannst. Wer noch eini­ge Stun­den am Tag irgend­ei­ne (!) bezahl­te Tätig­keit aus­üben kann, bekommt von der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te nichts. Bist du nicht mehr fähig dei­nen Beruf aus­zu­üben und auf die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ange­wie­sen bedeu­tet das, dass du jede ande­re Arbeit anneh­men musst, die du noch aus­üben kannst. Der bis­he­ri­ge beruf­li­che Sta­tus spielt dabei kei­ne Rolle.

Jün­ge­re Arbeit­neh­mer trifft eine Berufs- bzw. Erwerbs­un­fä­hig­keit finan­zi­ell beson­ders hart. Auf­grund ihrer bis­he­ri­gen kur­zen Zeit im Berufs­le­ben sind ihre Ansprü­che aus der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te sehr gering. Wie hoch dei­ne bis­he­ri­gen Ansprü­che genau sind, kannst du in dei­ner Ren­ten­in­for­ma­ti­on nach­le­sen. Die­se wird dir von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung jedes Jahr zugeschickt.