Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine pri­va­te Ver­si­che­rung, die zusätz­lich zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann. Sie bie­tet zusätz­li­che Leis­tun­gen, die über die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung hinausgehen.

Es gibt zwei Arten von Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen: die sta­tio­nä­re Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung und die ambu­lan­te Krankenzusatzversicherung.

Die sta­tio­nä­re Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung bie­tet Leis­tun­gen für den Fall, dass man sta­tio­när im Kran­ken­haus behan­delt wer­den muss. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel die Über­nah­me von Kos­ten für ein Ein­zel- oder Zwei­bett­zim­mer sowie die Chefarztbehandlung.

Die ambu­lan­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung hin­ge­gen bie­tet Leis­tun­gen für den Fall, dass man ambu­lant, also nicht sta­tio­när, behan­delt wird. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel die Über­nah­me von Kos­ten für alter­na­ti­ve Behand­lungs­me­tho­den wie Homöopathie/Alternativmedizin oder Aku­punk­tur, oder auch die Kos­ten­über­nah­me für Zahn­be­hand­lun­gen, Verband‑, Arz­nei-, Heil­mit­tel, Seh­hil­fen, Hör­ge­rä­te, Hilfs­mit­tel, Augen­las­ik, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen und Schutzimpfungen.

Es lohnt sich in der Regel, eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, wenn man Wert auf zusätz­li­che Leis­tun­gen legt, die über die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung hin­aus­ge­hen. Aller­dings soll­te man sich vor dem Abschluss genau über die Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen infor­mie­ren und sich gege­be­nen­falls bera­ten las­sen, um sicher­zu­stel­len, dass man die für sich pas­sen­de Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung wählt.