Eine Seh­hil­fen­ver­si­che­rung ist eine Zusatz­ver­si­che­rung, die Men­schen abschlie­ßen kön­nen, um sich gegen hohe Kos­ten für Seh­hil­fen wie Bril­len oder Kon­takt­lin­sen abzu­si­chern. Sie ist beson­ders dann sinn­voll, wenn man häu­fig Seh­hil­fen benö­tigt oder wenn die Kos­ten für die­se Hilfs­mit­tel sonst nicht trag­bar wären.

In der Regel umfasst eine Seh­hil­fen­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Seh­hil­fe selbst, aber auch für Zusatz­leis­tun­gen wie Repa­ra­tu­ren. Man­che Ver­si­che­run­gen bie­ten auch eine Erstat­tung für Kos­ten, die durch den Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Seh­hil­fen entstehen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Seh­hil­fen­ver­si­che­run­gen in der Regel einen Selbst­be­halt haben, der sich auf den Betrag bezieht, den der Ver­si­cher­te selbst tra­gen muss, bevor die Ver­si­che­rung ein­springt. Die­ser Selbst­be­halt kann je nach Ver­si­che­rung unter­schied­lich hoch sein und soll­te bei der Wahl einer Seh­hil­fen­ver­si­che­rung berück­sich­tigt werden.

Die Seh­hil­fen­ver­si­che­rung – auch Bril­len­ver­si­che­rung genannt – ist eine sehr sinn­vol­le Ergän­zungs­ver­si­che­rung. Für einen meist sehr gerin­gen Bei­trag über­nimmt sie einen Teil der Kos­ten für Seh­hil­fen (Bril­len, Kon­takt­lin­sen). Dar­auf zu ach­ten ist hier auf die maxi­ma­le Sum­me bzw. Pro­zen­te wel­che über­nom­men werden.

Oft ist die­se Ver­si­che­rung kom­bi­niert mit einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung oder einer Arz­nei­mit­tel­ver­si­che­rung.