Ob Son­ne, Was­ser, Wind oder Bio­gas. Die neu­en Tech­no­lo­gien bie­ten vie­le Mög­lich­kei­ten. Doch sie ber­gen auch Gefah­ren­quel­len: Die sen­si­ble Tech­nik und wid­ri­ge Ein­satz­be­din­gun­gen. Da kann mal etwas zu Scha­den kom­men. Und das kann teu­er wer­den. Der weit­rei­chen­de Schutz einer Spe­zi­al­ver­si­che­rung für erneu­er­ba­re Ener­gien sichert neben der Beschä­di­gung und Zer­stö­rung der Anla­ge auch die Risi­ken der Betriebs­un­ter­bre­chung ab.

Bio­mas­se­kraft­wer­ke sind eine wich­ti­ge Alter­na­ti­ve zu fos­si­len Brenn­stof­fen, da sie erneu­er­ba­re Ener­gien nut­zen und somit zu einer Reduk­ti­on von CO2-Emis­sio­nen bei­tra­gen. Aller­dings birgt der Betrieb von Bio­mas­se­kraft­wer­ken auch Risi­ken, wie bei­spiels­wei­se Maschi­nen­aus­fäl­le oder Schä­den durch Feu­er. Aus die­sem Grund ist es wich­tig, eine Bio­mas­se­kraft­wer­ke­ver­si­che­rung abzuschließen.

Die­se Ver­si­che­rung schützt vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten, die durch Schä­den am Kraft­werk ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt zum Bei­spiel Repa­ra­tur­kos­ten, den Aus­fall von Maschi­nen und den ent­stan­de­nen Gewinn­aus­fall ab. Auch Schä­den durch Brand, Explo­si­on oder Stör­fäl­le sind in der Regel abgedeckt.

Es ist wich­tig, sich vor dem Abschluss einer Bio­mas­se­kraft­wer­ke­ver­si­che­rung gründ­lich über die ange­bo­te­nen Leis­tun­gen zu infor­mie­ren und die pas­sen­de Ver­si­che­rung für das eige­ne Kraft­werk aus­zu­wäh­len. Auch soll­te man regel­mä­ßig prü­fen, ob die Ver­si­che­rung noch den aktu­el­len Bedarf des Kraft­werks abdeckt und gege­be­nen­falls anpassen.

Ins­ge­samt bie­tet eine Bio­mas­se­kraft­wer­ke­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge finan­zi­el­le Absi­che­rung für Betrei­ber von Bio­mas­se­kraft­wer­ken und trägt dazu bei, dass die­se Form der Ener­gie­er­zeu­gung auch in Zukunft eine wich­ti­ge Rol­le spie­len kann.

Ver­si­cher­bar sind bei solch einer Spe­zi­al­ver­si­che­rung fol­gen­de Anlagen:

Ach­te dar­auf, dass der Ver­si­che­rungs­schutz fol­gen­de Gefahren/Schäden abdeckt:

  • Bedie­nungs­feh­ler, Unge­schick­lich­keit oder Vor­satz Dritter
  • Konstruktions‑, Mate­ri­al- oder Ausführungsfehler
  • Kurz­schluss, Über­strom oder Überspannung
  • Ver­sa­gen von Mess‑,Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Brand, Blitz­schlag oder Explosion
  • Schwe­len, Glim­men oder Sengen
  • Was­ser oder Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel, Frost, Eis­gang, Überschwemmung
  • Abhan­den­kom­men ver­si­cher­ter Sachen durch Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub.

Wert legen soll­test du auch auf fol­gen­de Leistungen:

  • schnel­ler und qua­li­fi­zier­ter Schadenservice
  • Bei Teil­scha­den: Ersatz der Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten (z. B. Lohn­kos­ten, Ersatz­teil- und Instandsetzungskosten)
  • Bei Total­scha­den: Ersatz der Anla­ge zum Zeitwert.
  • Beim Wie­der­auf­bau der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge Ersatz des Neuwertes.
  • Ersatz des durch einen Scha­den ent­gan­ge­nen Stromeinspeiseerlöses
  • Trans­port­schutz: Ver­si­che­rungs­schutz wenn Bestand­tei­le der Anla­ge in die Werk­statt müs­sen, wäh­rend der Dau­er des Auf­ent­halts und dem Transport.
  • Aufräumungs‑, Dekon­ta­mi­na­ti­ons- und Ent­sor­gungs­kos­ten, Rück­bau­kos­ten, Luftfrachtkosten