Eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Gewer­be­haft­pflicht­ver­si­che­rung und eine wich­ti­ge Absi­che­rung für Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen, die regel­mä­ßig Ver­an­stal­tun­gen orga­ni­sie­ren. Sie schützt den Ver­an­stal­ter vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die im Zusam­men­hang mit der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen können.

Eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch das Ver­an­stal­tungs­ri­si­ko ent­ste­hen. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den oder Ver­mö­gens­schä­den, die durch die Ver­an­stal­tung ver­ur­sacht wer­den. Dies kann zum Bei­spiel durch Unfäl­le, Dieb­stäh­le oder Brand­schä­den passieren.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, die sich an den Bedürf­nis­sen des Ver­an­stal­ters ori­en­tie­ren. Es gibt zum Bei­spiel spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen für Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en oder in geschlos­se­nen Räu­men, für Kon­zer­te oder Fes­ti­vals, für Sport­ver­an­stal­tun­gen oder für Ver­an­stal­tun­gen im Event­be­reich. Je nach Ver­an­stal­tung sind die Risi­ken so ver­schie­den, dass hier eine Risi­ko­be­schrei­bung zusätz­lich zur Ein­stu­fung in die ent­spre­chen­de Ver­an­stal­tungs­ka­te­go­rie beson­ders wich­tig ist.

Eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann auch dann wich­tig sein, wenn man selbst nur einen Teil der Ver­an­stal­tung orga­ni­siert. In die­sem Fall kann man eine soge­nann­te Teil­neh­mer­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die nur den eige­nen Ver­ant­wor­tungs­be­reich abdeckt.

Es ist rat­sam, sich recht­zei­tig um eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu küm­mern, da sie in der Regel nur für kur­ze Zeit­räu­me abge­schlos­sen wer­den kann. Es ist also wich­tig, die Ver­si­che­rung bereits im Vor­feld der Ver­an­stal­tung abzu­schlie­ßen, damit man im Scha­dens­fall aus­rei­chend abge­si­chert ist.

Eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist somit eine wich­ti­ge Absi­che­rung für alle, die regel­mä­ßig Ver­an­stal­tun­gen orga­ni­sie­ren. Sie schützt vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und gibt dem Ver­an­stal­ter die nöti­ge Sicher­heit, um sich auf die Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung kon­zen­trie­ren zu können.