Berufs­un­fä­hig­keit und Inva­li­di­tät sind Begrif­fe, die immer wie­der in Ver­bin­dung mit der Arbeits­welt und der finan­zi­el­len Absi­che­rung von Men­schen genannt wer­den. Doch vie­le Men­schen wis­sen nicht genau, was sich hin­ter die­sen Begriff­lich­kei­ten ver­birgt und wel­che Unter­schie­de es gibt.

Um die­se Unter­schie­de ver­ständ­lich zu erklä­ren, wol­len wir zunächst ein­mal erklä­ren, was Berufs­un­fä­hig­keit bedeu­tet. Berufs­un­fä­hig­keit liegt vor, wenn eine Per­son auf­grund von Krank­heit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf aus­zu­üben. In der Regel gibt es bestimm­te gesund­heit­li­che Vor­aus­set­zun­gen, die erfüllt sein müs­sen, um von Berufs­un­fä­hig­keit spre­chen zu kön­nen und wel­che ein Arzt fest­stel­len muss.

Um sich gegen eine Berufs­un­fä­hig­keit abzu­si­chern gibt es die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wel­che im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit dann eine monat­li­che Ren­te zahlt um den Ver­lust des Erwerbs­ein­kom­mens auf­fan­gen zu können.

Inva­li­di­tät hin­ge­gen ist ein Begriff, der sich auf die kör­per­li­che oder geis­ti­ge Ein­schrän­kung einer Per­son bezieht. Dabei ist es nicht rele­vant ob man sei­nen Beruf weter aus­üben kann oder nicht. Sitzt man nach einem Unfall im Roll­stuhl, zählt man als Dach­de­cker – wel­cher dann gleich­zei­tig berufs­un­fä­hig ist – genau so als inva­li­de wie ein Büro­kauf­mann wel­cher mög­li­cher­wei­se sei­nen Beruf auch im Roll­stuhl wei­ter aus­üben kann.

Inva­li­di­tät kann durch eine Behin­de­rung, eine Erkran­kung oder einen Unfall ent­ste­hen. Inva­li­di­tät ist also ein wei­ter gefass­ter Begriff, der auch Berufs­un­fä­hig­keit umfas­sen kann aber ncht zwangs­wei­se muss.

Der Unter­schied zwi­schen Berufs­un­fä­hig­keit und Inva­li­di­tät liegt also dar­in, dass Berufs­un­fä­hig­keit sich aus­schließ­lich auf die Fähig­keit, den eige­nen Beruf aus­üben zu kön­nen, bezieht, wäh­rend Inva­li­di­tät eine all­ge­mei­ne­re Ein­schrän­kung beschreibt.