Ver­si­che­run­gen gegen eine Inva­li­di­tät sind Ver­si­che­run­gen, die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung leis­tet, wenn eine Per­son auf­grund einer Krank­heit oder eines Unfalls inva­li­de wird. In sol­chen Fäl­len kann eine Ver­si­che­rung gegen Inva­li­di­tät eine monat­li­che Ren­te oder eine Ein­mal­zah­lung aus­zah­len, um den Lebens­un­ter­halt der betrof­fe­nen Per­son und ihrer Fami­lie zu sichern.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Ver­si­che­run­gen, die sich in Bezug auf den Ver­si­che­rungs­um­fang, die Höhe der Ren­te und die Anfor­de­run­gen an den Ver­si­che­rungs­neh­mer unter­schei­den. So gibt es zum Bei­spiel die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, wel­che die nur dann Leis­tun­gen erbrin­gen, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer durch eine Krank­heit oder einen Unfall nicht nur inva­li­de son­dern auch tat­säch­lich berufs­un­fä­hig wird. Ande­re Ver­si­che­run­gen gegen Inva­li­di­tät, wie zum Bei­spiel die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, zah­len auch dann Leis­tun­gen aus, wenn “nur” eine Inva­li­di­tät vor­liegt wel­che auf einem Unfall beruht. Unab­hän­gig davon ob der Beruf noch aus­ge­übt wer­den kann oder nicht. Das ist auch der wich­ti­ge Unter­schied zwi­schen Berufs­un­fä­hig­keit und Iva­li­di­tät.

Die Höhe der Inva­li­di­täts­ren­te hängt in der Regel von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie dem Alter und dem Beruf des Ver­si­che­rungs­neh­mers, der Art der Inva­li­di­tät und der Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me. In der Regel wird die Inva­li­di­täts­ren­te als Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me fest­ge­legt, zum Bei­spiel 50% der Ver­si­che­rungs­sum­me bei vol­ler Invalidität.