Ver­si­che­run­gen gegen Unfäl­le sind finan­zi­el­le Absi­che­run­gen, die dafür sor­gen, dass im Fal­le eines Unfalls die finan­zi­el­len Belas­tun­gen abge­deckt sind. Die­se Art von Ver­si­che­run­gen gibt es in ver­schie­de­nen For­men, je nach­dem, wel­che Art von Unfall abge­si­chert wer­den soll.

Eine häu­fi­ge Form von Ver­si­che­run­gen gegen Unfäl­le ist die Unfall­ver­si­che­rung. Die­se Art von Ver­si­che­rung zahlt im Fal­le eines Unfalls, der zu einer Inva­li­di­tät oder einem Todes­fall führt, eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung an die betrof­fe­ne Per­son oder deren Ange­hö­ri­ge. Die Höhe der Ent­schä­di­gung hängt von der Art und Schwe­re des Unfalls ab und kann auch davon abhän­gen, wie lan­ge die betrof­fe­ne Per­son arbeits­un­fä­hig ist.

Oft­mals spielt bei Unfäl­len auch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine Rol­le. Die­se Art von Ver­si­che­rung schützt dich, falls du bei einem Unfall Schuld trägt und für Per­so­nen oder Sach­schä­den haft­bar gemacht wird. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die Kos­ten für die Scha­dens­re­gu­lie­rung und kann auch Rechts­kos­ten übernehmen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Ver­si­che­run­gen gegen Unfäl­le in der Regel bestimm­te Ein­schrän­kun­gen und Aus­schlüs­se haben. Zum Bei­spiel kön­nen Unfäl­le, die durch betrun­ke­nes Fah­ren oder ande­re grob fahr­läs­si­ge Ver­hal­tens­wei­sen ver­ur­sacht wur­den, mög­li­cher­wei­se nicht abge­si­chert sein. Es ist daher wich­tig, sich vor Abschluss einer Ver­si­che­rung gegen Unfäl­le über die Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen im Kla­ren zu sein.