Eine Lebens­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die im Fal­le des Todes eine finan­zi­el­le Absi­che­rung für die Hin­ter­blie­be­nen bie­tet. Sie ist ins­be­son­de­re für Men­schen sinn­voll, die finan­zi­ell abhän­gi­ge Fami­li­en­mit­glie­der haben, die im Fal­le des Ver­lus­tes des Haupt­ver­die­ners in Schwie­rig­kei­ten gera­ten würden.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Lebens­ver­si­che­run­gen, wie bei­spiels­wei­se die kapi­tal­bil­den­de Lebens­ver­si­che­rung, die Risi­ko­ver­si­che­rung oder die Ren­ten­ver­si­che­rung. Die kapi­tal­bil­den­de Lebens­ver­si­che­rung bie­tet neben der Absi­che­rung im Todes­fall auch die Mög­lich­keit, über die Lauf­zeit der Ver­si­che­rung eine Kapi­tal­aus­zah­lung zu erhal­ten. Die Risi­ko­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist ähn­lich wie die Ster­be­geld­vor­sor­ge aus­schließ­lich für den Todes­fall aus­ge­legt und bie­tet kei­ne Mög­lich­keit zur Kapi­tal­bil­dung. Die Ren­ten­ver­si­che­rung ist eine Kom­bi­na­ti­on aus bei­den, indem sie im Todes­fall eine Absi­che­rung bie­tet und gleich­zei­tig wäh­rend der Lauf­zeit regel­mä­ßi­ge Zah­lun­gen leis­tet, um im Alter eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zu bie­ten. Beson­de­re For­men der Ren­ten­ver­si­che­rung sind Basisrente/RüRup, Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge und Ries­ter­ver­trä­ge.

Eine Lebens­ver­si­che­rung kann ent­we­der als Ein­mal­zah­lung oder als monat­li­che Bei­trags­zah­lung abge­schlos­sen wer­den. Die Höhe der Bei­trä­ge hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Alter, Gesund­heits­zu­stand und Lauf­zeit der Ver­si­che­rung ab. Es ist wich­tig, dass die Lebens­ver­si­che­rung indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se und Mög­lich­kei­ten des Ver­si­cher­ten ange­passt wird, um eine ange­mes­se­ne Absi­che­rung zu gewährleisten.

Vor dem Abschluss einer Lebens­ver­si­che­rung soll­te man sich gut infor­mie­ren und gege­be­nen­falls den Rat eines Ver­si­che­rungs­be­ra­ters ein­ho­len. Es lohnt sich auch, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und die Leis­tun­gen genau zu prü­fen, um die für die eige­nen Bedürf­nis­se pas­sen­de Ver­si­che­rung zu finden.

Eine Lebens­ver­si­che­rung kann für vie­le Men­schen eine wich­ti­ge Absi­che­rung im Fal­le des Todes oder einer schwe­ren Inva­li­di­tät sein und somit finan­zi­el­len Belas­tun­gen für die Hin­ter­blie­be­nen ver­mei­den. Es ist jedoch wich­tig, die Lebens­ver­si­che­rung indi­vi­du­ell anzu­pas­sen und sich umfassend

Eine Lebens­ver­si­che­rung ist eine Per­so­nen­ver­si­che­rung, wel­che die wirt­schaft­li­chen Risi­ken des (vor­zei­ti­gen) Todes der ver­si­cher­ten Per­son absi­chert. Es wird eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­leis­tung ver­ein­bart, die im Ver­si­che­rungs­fall an den Ver­si­che­rungs­neh­mer oder einen Bezugs­be­rech­tig­ten aus­ge­zahlt wird.

Je nach ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­rung kann Tod wäh­rend einer bestimm­ten Zeit (Todes­fall­ver­si­che­rung), Erle­ben eines bestimm­ten Zeit­punk­tes (Erle­bens­fall­ver­si­che­rung), der Ein­tritt schwe­rer Krank­hei­ten (Dread-Dise­a­se-Ver­si­che­rung), die Berufs­un­fä­hig­keit, Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder ande­re, direkt mit dem mensch­li­chen Leben zusam­men­hän­gen­de Gefah­ren als Ver­si­che­rungs­fall bestimmt sein und eine Leis­tung auslösen.