Um im Alter gut ver­sorgt zu sein genügt die gesetz­li­che Ren­te allein nicht. Mit der Betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge (bAV) haben Ange­stell­te eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit zusätz­li­che etwas für ihre Alters­vor­sor­ge zu tun. Als Arbeit­ge­ber stei­gerst du die Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on, schaffst Anrei­ze zur Gewin­nung neu­er Fach­kräf­te und pro­fi­tierst von steu­er­li­chen Vorteilen.

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge, kurz bAV, ist ein wich­ti­ger Bau­stein für die finan­zi­el­le Absi­che­rung im Alter. Sie bie­tet Arbeit­neh­mern die Mög­lich­keit, neben der gesetz­li­chen Ren­te zusätz­lich Geld für die Zeit nach der Berufs­tä­tig­keit anzu­spa­ren. Die bAV wird von den Unter­neh­men ange­bo­ten und kann in ver­schie­de­nen For­men gestal­tet wer­den, wie zum Bei­spiel Pen­si­ons­kas­sen, Direkt­ver­si­che­run­gen oder Pensionsfonds.

Ein Vor­teil der bAV ist, dass die Arbeit­ge­ber in der Regel einen Teil der Bei­trä­ge über­neh­men und somit die finan­zi­el­le Belas­tung für den Arbeit­neh­mer redu­ziert wird. Auch steu­er­li­che Ver­güns­ti­gun­gen kön­nen in Anspruch genom­men werden.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass die bAV nicht zwangs­läu­fig die bes­te Wahl für jeden ist. Vor allem bei häu­fi­gen Job­wech­seln oder bei unsi­che­ren Arbeits­ver­hält­nis­sen kann es sinn­vol­ler sein, auf ande­re Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten wie bei­spiels­wei­se eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung zurückzugreifen.

Ins­ge­samt bie­tet die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge eine gute Mög­lich­keit, das Alter finan­zi­ell abzu­si­chern. Es lohnt sich, das Ange­bot des Arbeit­ge­bers genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls indi­vi­du­el­le Abspra­chen zu treffen.

Der Gesetz­ge­ber för­dert die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung für alle Arbeit­neh­mer. Durch einen Arbeit­ge­ber­zu­schuss über die Gehalts­um­wand­lung wird die bAV noch attrak­ti­ver. Für Arbeit­neh­mer mit klei­ne­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men ist zusätz­lich eine spe­zi­el­le För­de­rung vorgesehen.