Gol­fen zählt sicher­lich nicht zu den gefähr­lichs­ten Sport­art. Den­noch gibt es in Groß­bri­tan­ni­en ein Unter­neh­men, dass sich aus­schließ­lich auf die Ver­si­che­rung von Gol­fern spe­zia­li­siert hat. Solch ein Ver­trag zahlt wenn man selbst anstatt das Loch von einem Golf­ball getrof­fen wird – in Deutsch­land wäre das i. d. R. ein Fall für die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Bis hier nicht beson­drs kuri­os. Jedoch zahlt die Ver­si­che­rung auch im Fall von beson­de­rem Glück: Wer ein „Hole-in-one“ schafft und – wie in Gol­fer­krei­sen üblich – eine Klub­run­de aus­ge­ben muss, tut dies auf Kos­ten der Ver­si­che­rung. Ob es hier schon­mal einen Leis­tungs­fall gab ist unbekannt.