Auto­ma­ten sind immer wie­der ein belieb­tes Objekt für Die­be. Denn hier lässt sich schnell und unbe­ob­ach­tet Beu­te machen. Neben Waren wie z. B. Geträn­ken oder Süßig­kei­ten sind auch das ein­ge­wor­fe­ne Bar­geld sowie das Wech­sel­geld von beson­de­rem Inter­es­se. Die Auto­ma­ten­ver­si­che­rung bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz für Sach­schä­den am Auto­ma­ten sowie für den Inhalt (Ver­mö­gens­scha­den).

Die Ziel­grup­pe hier­für sind gewerb­li­che, öffent­li­che sowie pri­va­te Auf­stel­ler von Auto­ma­ten wie z. B.:

  • Spiel­hal­len
  • Indus­trie­un­ter­neh­men
  • Ver­wal­tun­gen
  • Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men
  • Cate­rer

Ver­si­chert ist i. d. R. der Ver­lust (ein­schließ­lich Inhalt/Bargeld!) oder die Beschä­di­gung ent­stan­den am Auf­stel­lungs­ort sowie wäh­rend eines Trans­por­tes zum Auf­stel­lungs­ort oder zur Umstel­lung, Repa­ra­tur und Ein­la­ge­rung. Spe­zi­ell kön­nen ver­si­chert sein: Trans­port­mit­tel­un­fall, höhe­re Gewalt, Natur­er­eig­nis­se aller Art, Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Ein­bruch­dieb­stahl, Dieb­stahl, Berau­bung, Räu­be­ri­sche Erpres­sung, Sach­be­schä­di­gung durch drit­te, betriebs­frem­de Per­so­nen oder durch Mitarbeiter/innen, Unter­schla­gung (jedoch ohne Waren- und Geld­in­halt) durch betriebs­frem­de Personen.

Als Ver­si­che­rungs­wert des ein­zel­nen Auto­ma­ten und sei­nes Zube­hörs gilt der all­ge­mein gül­ti­ge Wie­der­be­schaf­fungs­preis (Neu­wert). Im Fal­le eines Total­ver­lus­tes jedoch der Zeitwert.

Ver­si­che­rungs­wert für den Waren- und Geld­in­halt eines Waren­au­to­ma­ten ist der Ver­kaufs­preis der Ware, zuzüg­lich des aus dem Auto­ma­ten ent­wen­de­ten Wechselgeldes.

Ver­si­che­rungs­wert für den Geld­in­halt eines sons­ti­gen Auto­ma­ten ist der Betrag, der sich am Ende der jeweils ange­wand­ten Lee­rungs­pe­ri­ode durch­schnitt­lich im Auto­ma­ten befin­det. Der Geld­in­halt sons­ti­gen Auto­ma­ten ist jedoch nur bis zur Höhe des Betra­ges mit­ver­si­chert, der der Durch­schnitts­ein­nah­me von vier Wochen ent­spricht. Die Durch­schnitts­ein­nah­me ist aus einem Zeit­raum von drei Mona­ten zu ermitteln.

Scha­dens­bei­spiel:
Ein Spiel­au­to­mat in einer Gast­stät­te wird auf­ge­bro­chen. Die Täter ent­wen­den Bar­geld in Höhe von 400 Euro. Zusätz­lich wird der Auto­mat selbst bei dem Auf­bruch total zer­stört. Die Auto­ma­ten­ver­si­che­rung ersetzt den Schaden.