Als Unter­neh­mer meis­terst du vie­le Her­aus­for­de­run­gen und arbei­test hart für dei­nen Erfolg. Dei­ne betrieb­li­che Aus­stat­tung ist ein wich­ti­ger Teil davon. Doch was, wenn ein Feu­er dei­ne Geschäfts­räu­me zer­stört, ein Rohr­bruch dei­ne Waren beschä­digt oder Die­be dei­ne wert­vol­le Tech­nik steh­len? Die Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung schützt dich dann vor finan­zi­el­len Folgen.

Nicht nur dei­ne Betriebs­ein­rich­tung, son­dern auch Vor­rä­te und Waren sind über die Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung ver­si­chert. So kannst du dich und dein Geschäf­ten bes­tens gegen Schä­den durch z. B. Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser und der dar­aus fol­gen­den Betriebs­un­ter­bre­chung absi­chern – auch für land­wirt­schaft­li­che Betriebe.

Eine Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für Unter­neh­men jeg­li­cher Grö­ße und Bran­che. Sie schützt das Inven­tar, die Ein­rich­tung und die Geschäfts­aus­stat­tung vor Schä­den durch Unfäl­le, Natur­ka­ta­stro­phen oder Diebstahl.

Die Ver­si­che­rungs­um­fän­ge kön­nen indi­vi­du­ell ange­passt wer­den und umfas­sen in der Regel auch den Ersatz von Schä­den an elek­tro­ni­schen Gerä­ten und Daten­ver­lust. Auch die Kos­ten für den Neu­auf­bau oder die Repa­ra­tur der Geschäfts­räu­me sind oft mitversichert.

Eine Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung bie­tet somit einen finan­zi­el­len Schutz für Unter­neh­men, falls unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zu Schä­den füh­ren. Sie ist daher eine wich­ti­ge Absi­che­rung für das wirt­schaft­li­che Über­le­ben des Unternehmens.

Fol­gen­de Eigen­schaf­ten soll­te eine gute Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung besitzen:

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung
    Betriebs­ein­rich­tung die sich stän­dig in Gebrauch befin­det und instand gehal­ten wird, wird mit dem Neu­wert entschädigt.
  • Schutz vor Unter­ver­si­che­rung
    Ver­zicht bei Schä­den auf die Anrech­nung einer Unterversicherung.
  • kei­ne Leis­tungs­kür­zung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit
    Wird ein Scha­den grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt, führt dies oft­mals zur Kür­zung oder sogar zum kom­plet­ten Weg­fall der Ver­si­che­rungs­leis­tung. Gute Tari­fe ver­zich­ten auf den Ein­wand der gro­ben Fahrlässigkeit.
  • Rund­um Sicher­heits-Garan­tie
    Waren die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Vor­ver­si­che­rers bes­ser als die jet­zi­gen, wird auf Wunsch nach den Bedin­gun­gen des Vor­ver­si­che­rers regu­liert. Alter­na­tiv kann auch nach den emp­foh­le­nen Ver­bands­be­din­gun­gen (GDV) regu­liert wer­den, sofern die­se bes­ser als die Bedin­gun­gen der aktu­el­len Ver­si­che­rung sind. Künf­ti­ge bei­trags­freie Ver­bes­se­run­gen in den Bedin­gun­gen gel­ten vor­über­ge­hend für mind 12 Mona­te auch für dei­nen Vertrag.
  • Bei­trags­re­duk­ti­on
    Mit einer fle­xi­blen Selbst­be­tei­li­gung kannst du dei­nen Ver­si­che­rungs­bei­trag redu­zie­ren. Die Selbst­be­tei­li­gung redu­ziert sich nach Ablauf einer bestimm­ten scha­den­frei­en Ver­si­che­rungs­zeit und fällt irgend­wann kom­plett weg.