Der schöns­te Tag im Leben eines Paa­res wird oft­mals über mehr als ein Jahr hin­weg peni­belst geplant. Ärger­lich und oft­mals auch teu­er wenn solch eine Fei­er kurz­fris­tig abge­sagt wer­den muss. Braut­paa­ren – die sich gegen evtl. anfal­len­de Stor­nie­rungs­kos­ten absi­chern wol­len, bie­tet sich eine Hoch­zeits­fei­er-Rück­tritts­ver­si­che­rung an.

Fin­det das Event wegen bestimm­ter Zwi­schen­fäl­le (z. B. Unfall­ver­let­zun­gen, Schwan­ger­schaft, uner­war­te­te und schwe­re Erkran­kung, Tod oder grö­ße­ren Schä­den am Eigen­tum infol­ge von Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Ele­men­tar­schä­den oder straf­ba­ren Hand­lun­gen Drit­ter (z. B. Ein­bruch­dieb­stahl) nicht statt, wird die Ver­si­che­rungs­sum­me aus­be­zahlt. Ver­si­chert sind das Braut­paar und oft­mals auch der engs­te Familienkreis.

Wenn sich Braut oder Bräu­ti­gam bei der Trau­ung doch noch kal­te Füße bekom­men gibt’s nichts. 😉