Die Fluss­kas­ko­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für Fluss­schif­fe, also Schif­fe, die auf Flüs­sen fah­ren, ange­bo­ten wird. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei Schä­den, die wäh­rend der Fahrt auf einem Fluss ent­ste­hen kön­nen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Schä­den durch Unfäl­le, die durch ande­re Schif­fe ver­ur­sacht wer­den, oder durch Hava­rien, die durch tech­ni­sche Defek­te ent­ste­hen. Auch Schä­den durch Wet­ter­be­din­gun­gen, wie bei­spiels­wei­se star­ke Stür­me oder Hoch­was­ser, wer­den von der Fluss­kas­ko­ver­si­che­rung abgedeckt.

Die Fluss­kas­ko­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Schiff­fahrts­un­ter­neh­men, die auf Flüs­sen tätig sind, da die Schä­den, die auf Flüs­sen ent­ste­hen kön­nen, oft erheb­lich sind und schnell zu hohen Kos­ten füh­ren. Auch für pri­va­te Boots­be­sit­zer, die auf Flüs­sen fah­ren, kann eine Fluss­kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um sich vor uner­war­te­ten Kos­ten abzusichern.

Es ist wich­tig, dass man bei der Wahl einer Fluss­kas­ko­ver­si­che­rung dar­auf ach­tet, dass sie auch alle Schä­den abdeckt, die für das betref­fen­de Fluss­schiff rele­vant sind. So gibt es bei­spiels­wei­se Ver­si­che­run­gen, die nur Schä­den an der Schiffs­hül­le abde­cken, wäh­rend ande­re auch Schä­den an Maschi­nen oder Aus­rüs­tun­gen abde­cken. Auch die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung, die bei Schä­den zu tra­gen ist, soll­te beach­tet werden.