Wenn du dir anver­trau­te Waren bewegst oder lagerst, trägst du dafür die Ver­ant­wor­tung. Wenn bei aller Vor­sicht etwas pas­siert, schüt­zen die Haken­last­ver­si­che­rung vor den finan­zi­el­len Fol­gen bei hohen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen in vie­len Fäl­len – vom Unfall bis zum rei­nen Missgeschick.

Die Haken­last­ver­si­che­rung ist somit eine spe­zi­el­le Trans­port­ver­si­che­rung, die sich auf die Absi­che­rung von Las­ten bezieht, die mit einem Haken trans­por­tiert wer­den. Die­se Art von Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für Unter­neh­men, die regel­mä­ßig mit schwe­ren und sper­ri­gen Gütern arbei­ten, wie zum Bei­spiel Bau­ma­schi­nen, Indus­trie­an­la­gen oder Container.

Eine Haken­last­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für den Fall, dass die Last wäh­rend des Trans­ports beschä­digt oder ver­lo­ren geht. Dazu gehört auch der Schutz vor Dieb­stahl und Van­da­lis­mus. Die Ver­si­che­rung kommt auch für Schä­den auf, die beim Bela­den oder Ent­la­den der Last entstehen.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Haken­last­ver­si­che­run­gen, die sich nach dem Trans­port­weg und dem Trans­port­mit­tel rich­ten. So gibt es bei­spiels­wei­se Ver­si­che­run­gen für den Trans­port per LKW, Schie­ne oder Luft­fracht. Auch die Dau­er des Trans­ports spielt bei der Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rung eine Rol­le. Der Ein­schluss von Zusatz­leis­tun­gen, wie bei­spiels­wei­se einer Not­fall­pan­nen­hil­fe, kann sinn­voll sein.

Ins­ge­samt bie­tet eine Haken­last­ver­si­che­rung wich­ti­gen Schutz für Unter­neh­men, die regel­mä­ßig mit schwe­ren und sper­ri­gen Gütern arbei­ten. Sie gibt Sicher­heit und mini­miert das finan­zi­el­le Risi­ko im Fal­le von Schä­den oder Ver­lus­ten wäh­rend des Transports.

Als selbst­stän­di­ger Abschlepp- oder Ber­gungs­un­ter­neh­mer genießt du wert­vol­len Ver­si­che­rungs­schutz durch die Haken­last­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­rung schützt bei Güter­be­för­de­run­gen im gewerb­li­chen Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr vor den finan­zi­el­len Fol­gen bei Scha­den­er­satz­an­sprü­chen auf­grund von Beschä­di­gung und Ver­lust. Außer­dem bie­tet sie dir Kos­ten­er­stat­tung bei ver­trag­li­chen Scha­den­er­satz­an­sprü­chen, die durch Schä­den am abge­schlepp­ten oder gebor­ge­nen Fahr­zeug ent­ste­hen. Wich­tig ist, dass nicht nur Güter­schä­den und Güter­fol­ge­schä­de, son­dern auch Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert sind.