Die Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für alle, die im Zusam­men­hang mit Gewäs­sern tätig sind. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Bau­un­ter­neh­men, die an Flüs­sen oder Bächen arbei­ten, oder auch Land­wir­te, die in der Nähe von Gewäs­sern betrie­ben führen.

Durch die­se Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind die Betrof­fe­nen im Fal­le eines Scha­dens an Gewäs­sern abge­si­chert. Dies kann zum Bei­spiel der Fall sein, wenn bei Bau­ar­bei­ten ein Fluss ver­schmutzt wird oder wenn Land­wir­te durch Dün­ge­mit­tel einen Gewäs­ser­scha­den ver­ur­sa­chen. In sol­chen Fäl­len müs­sen die Ver­ur­sa­cher für den Scha­den auf­kom­men, was ohne eine Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schnell zu hohen Kos­ten füh­ren kann.

Es ist daher emp­feh­lens­wert, sich für eine sol­che Ver­si­che­rung zu ent­schei­den, um im Scha­dens­fall abge­si­chert zu sein. Auch wenn man selbst kei­ne direk­te Ver­ant­wor­tung für den Scha­den trägt, kann man durch eine Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung geschützt sein, zum Bei­spiel, wenn ein Unter­neh­men, mit dem man zusam­men­ar­bei­tet, einen Scha­den verursacht.

Vor allem auch Inha­ber eines Heiz­öl­tanks haf­ten gesetz­lich für Schä­den, die durch das Öl ent­ste­hen. Mit der Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen Sie sich umfang­reich absichern.

Ver­si­cher­bar ist…

  • Kos­ten, die durch aus­lau­fen­des Heiz­öl ent­ste­hen (z. B. für Scha­dens­be­sei­ti­gung oder Rettungsmaßnahmen)
  • Gebäu­de­schä­den durch Öl wel­ches aus dem defek­ten Tank austritt
  • Gut­ach­ter­kos­ten
  • Ret­tungs­kos­ten (Auf­wen­dun­gen um einen Scha­den abzu­wen­den oder zu mindern)

Nicht ver­si­cher­bar ist…

  • Schä­den durch Vorsatz
  • Schä­den die sich Mit­ver­si­cher­te gegen­sei­tig zufügen
  • Schä­den an der Öltank­an­la­ge selbst
  • Schä­den die ent­ste­hen weil der Inha­ber bewusst von Gewäs­ser­schutz­vor­schrif­ten abge­wi­chen ist