Eine Kran­ken­haus­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung ist eine Zusatz­ver­si­che­rung, die in der Regel zusätz­lich zur gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird. Sie zahlt dem Ver­si­cher­ten wäh­rend eines Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes eine täg­li­che Pau­scha­le, auch “Tage­geld” genannt.

Die Höhe des Tage­gel­des und die Dau­er der Leis­tun­gen kön­nen je nach Ver­si­che­rungs­po­li­ce vari­ie­ren. In der Regel wird das Tage­geld für jeden Kran­ken­haus­auf­ent­halt gezahlt, egal ob sta­tio­när oder ambulant.

Eine Kran­ken­haus­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung kann sich für Men­schen loh­nen, die wäh­rend eines Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes finan­zi­el­le Ein­bu­ßen befürch­ten, z. B. weil sie wich­ti­ge Ein­kom­mens­quel­len ver­lie­ren. Das Tage­geld kann dann als finan­zi­el­les Pols­ter die­nen und die finan­zi­el­len Belas­tun­gen wäh­rend des Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes abfedern.

Es gibt auch Kran­ken­haus­ta­ge­geld-Ver­si­che­run­gen, die zusätz­li­che Leis­tun­gen wie z. B. eine Pfle­ge­ver­si­che­rung oder eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung beinhal­ten. Die­se kön­nen sich bei­spiels­wei­se für Men­schen loh­nen, die wäh­rend eines Aus­lands­auf­ent­hal­tes erkran­ken und dann finan­zi­el­le Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Auch in der Unfall­ver­si­che­rung ist das kran­ken­haus­ta­ge­geld oft zu finden.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass eine Kran­ken­haus­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung kei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung ersetzt und auch nicht alle Kos­ten eines Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes abdeckt. Daher soll­te man sich gut infor­mie­ren und gege­be­nen­falls bera­ten las­sen, bevor man eine sol­che Ver­si­che­rung abschließt.