Der Begriff „Capi­tal at Risk“ beschreibt das Kapi­tal, das ein Ver­si­che­rer im Fal­le eines Ver­si­che­rungs­falls tat­säch­lich aus­zah­len muss. Bei fonds­ge­bun­de­nen Lebens­ver­si­che­run­gen bedeu­tet es z. B. die Dif­fe­renz zwi­schen der garan­tier­ten Todes­fall­leis­tung und dem aktu­el­len Fonds­wert. Je höher das Risi­ko, des­to mehr Rück­stel­lun­gen sind nötig.