Ein Bau­spar­ver­trag ist eine finan­zi­el­le Ver­ein­ba­rung, die es dem Spa­rer ermög­licht, eine Sum­me Geld anzu­spa­ren, um damit in der Zukunft eine Immo­bi­lie zu finan­zie­ren. Dabei wird ein Teil des gespar­ten Gel­des in einen Fond ein­ge­zahlt, wodurch die Spa­rer von mög­li­chen Zins­ge­win­nen pro­fi­tie­ren. Der ande­re Teil wird als Bau­spar­dar­le­hen ein­ge­setzt, das bei der Finan­zie­rung der Immo­bi­lie ver­wen­det wer­den kann.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Bau­spar­ver­trä­gen, die sich in ihren Kon­di­tio­nen und Vor­aus­set­zun­gen unter­schei­den. So gibt es bei­spiels­wei­se Bau­spar­ver­trä­ge mit fes­ten oder varia­blen Zin­sen, mit oder ohne Son­der­til­gungs­mög­lich­kei­ten oder mit unter­schied­li­chen Anspruchsvoraussetzungen.

Ein wich­ti­ger Fak­tor bei der Wahl eines Bau­spar­ver­trags ist die Höhe der monat­li­chen Ein­zah­lun­gen. Je höher die­se sind, des­to schnel­ler wird die Bau­spar­sum­me erreicht und des­to frü­her kann das Bau­spar­dar­le­hen in Anspruch genom­men wer­den. Aller­dings soll­ten die monat­li­chen Ein­zah­lun­gen auch rea­lis­tisch geplant wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass sie tat­säch­lich geleis­tet wer­den können.

Bau­spar­ver­trä­ge eig­nen sich vor allem für Men­schen, die lang­fris­tig pla­nen und eine Immo­bi­lie finan­zie­ren möch­ten. Sie bie­ten die Mög­lich­keit, über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg regel­mä­ßig zu spa­ren und von mög­li­chen Zins­ge­win­nen zu pro­fi­tie­ren. Aller­dings soll­ten Inter­es­sen­ten vor Abschluss eines Bau­spar­ver­trags immer genau die Kon­di­tio­nen und Vor­aus­set­zun­gen prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­trag ihren Bedürf­nis­sen entspricht.

Ein Bau­spar­ver­trag ver­bin­det Sicher­heit mit Fle­xi­bi­li­tät. Ganz gleich ob Sie eine Immo­bi­lie zins­güns­tig kau­fen, moder­ni­sie­ren, Ihr Geld staat­lich geför­dert anle­gen möch­ten oder sich ganz ein­fach alles offen hal­ten möchten.

Wie funk­tio­niert Bausparen?

Ein Bau­spar­ver­trag ist ziel­ge­rich­te­tes Spa­ren um ein Bau­spar­dar­le­hen zu erhal­ten. In der Spar­pha­se spart man Eigen­ka­pi­tal an und erhält auf den Bau­spar­ver­trag Zin­sen. Das kann der Spa­rer durch Ein­zah­lung von ver­mö­gens­wirk­sa­men Leis­tun­gen in den Bau­spar­ver­trag sowie durch staat­li­che För­de­run­gen unter­stüt­zen. Sobald der Bau­spar­ver­trag zutei­lungs­reif ist, kann sich der Spa­rer das Gut­ha­ben aus­zah­len las­sen und hat Anspruch auf das Bau­spar­dar­le­hen. In der Dar­le­hens­pha­se wird das zins­güns­ti­ge Bau­spar­dar­le­hen zurückgezahlt.

42 Ver­wen­dungs­zwe­cke für einen Bau­spar­ver­trag für dich als Haus- und/oder Wohnungseigentümer

  1. Abbruch­kos­ten im Zusam­men­hang mit einem Wohnhausneubau
  2. Ablö­sung von Ver­pflich­tun­gen, wenn damit Fremd­mit­tel für den Woh­nungs­bau abge­löst werden.
  3. Alarm­an­la­gen bei fes­ter Instal­la­ti­on in ein Wohn­ge­bäu­de
  4. Anlie­ger­bei­trä­ge für ein Wohnungsbau-Grundstück
  5. Archi­tek­ten­ho­no­rar für An‑, Aus-. Umbau, soweit wohn­wirt­schaft­lich genutzt
  6. Außen­an­la­gen im Zusam­men­hang mit einem Wohn­ge­bäu­de
  7. Bau, Erwerb, Ver­bes­se­rung oder Entschuldung
  8. Bau­land für die Errich­tung eines Wohngebäudes
  9. Bau­ne­ben­kos­ten für Wohnungsbau
  10. Eigen­tums­woh­nun­g/-haus
  11. Ein­bau­mö­bel, wenn sie fest ver­an­kert und wesent­li­cher Gebäu­de­be­stand­teil sind
  12. Ein­frie­dung, wenn sie zu den Her­stel­lungs­kos­ten eines Wohn­ge­bäu­des zählt
  13. Erb­bau­recht für Wohn­ge­bäu­de
  14. Erb­bau­zins
  15. Fahr­stuhl in Wohngebäuden
  16. Fas­sa­den­er­neue­rung als wesent­li­che Verbesserung
  17. Finan­zie­rungs­bei­trag zur Erlan­gung einer Woh­nung bei Bau oder Kauf eines Gebäu­des, wenn Anrech­nung auf die Gebäu­de/der Mie­te für mind. 5 Jah­re erfolgt bzw. Bau oder Kauf eines Gebäu­des, wenn sich die Vor­aus­zah­lung auf mind. 5 Jah­re erstreckt.
  18. Gara­gen
  19. Gar­ten­an­la­ge
  20. Grund­er­werb­steu­er
  21. Grund­stück und Gebäu­de müs­sen bewohnt werden
  22. Hei­zungs­an­la­ge, auch bei Modernisierung
  23. Instand­set­zung wenn die Kos­ten im Ver­hält­nis zum Ver­kehrs­wert des Wohn­ge­bäu­des erheb­lich sind
  24. Kamin, auch Außen­ka­mi­ne und Kachelöfen
  25. Mak­ler­pro­vi­si­on bei Erwerb von Wohngebäuden
  26. Mar­ki­se, wenn fest mit dem Wohn­ge­bäu­de verbunden
  27. Miet­kauf von Mit­er­ben des Wohngebäudes
  28. Miet­vor­aus­zah­lung zur Erlan­gung einer Wohnung
  29. Mit­er­ben, wenn der Bau­spa­rer von einer Erben­ge­mein­schaft, der er ange­hört, Wohn­raum oder Bau­land erwirbt und hier­für an ande­re Mit­er­ben Zah­lun­gen leistet.
  30. Moder­ni­sie­rung
  31. Neu­bau, soweit Wohn­raum finan­ziert wird
  32. Nota­ri­ats­ge­büh­ren
  33. öffent­li­che Bau­dar­le­hen, Ablö­sung möglich
  34. Para­bol-Anten­nen für Satelliten
  35. Per­go­la, wenn fest mit dem Wohn­ge­bäu­de verbunden
  36. Pla­nungs-/Ver­mes­sungs­kos­ten
  37. Refi­nan­zie­rung
  38. Schutzräume/Luftschutzräume
  39. Schwimm­bad und Sauna
  40. Son­der­til­gung
  41. Win­ter­gar­ten
  42. Wochen­end-/Fe­ri­en­haus (nur wenn zum stän­di­gen Bewoh­nen geeig­net und zugelassen)