Die Alters­rück­stel­lun­gen für Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen teilt sich in zwei Model­le der Bei­trags­kal­ku­la­ti­on. Tari­fe, die Alte­rungs­rück­stel­lun­gen bil­den und Tari­fe die auf Alters­rück­stel­lung verzichten.

Ohne Alte­rungs­rück­stel­lun­gen
Hier wird zu Ver­trags­be­ginn der Bei­trag Ihrem Alter zuge­ord­net. Bei jun­gen Men­schen fal­len meist kei­ne hohen Zahn­rech­nun­gen an, dadurch sind die Bei­trä­ge güns­tig. Im zuneh­men­den Alter, steigt meist auch die Anfäl­lig­keit Ihre Zäh­ne. Um die­se stei­gen­den Kos­ten auf­zu­fan­gen, steigt der Ver­si­che­rungs­bei­trag Ihrem Alter ent­spre­chend, z.B. alle 5 Jah­re oder jähr­lich an.

Mit Alte­rungs­rück­stel­lun­gen
Bei die­ser Art der Kal­ku­la­ti­on wird ein Teil der Bei­trä­ge für spä­ter stei­gen­de Kos­ten auf­ge­ho­ben. Eine Bei­trags­stei­ge­rung ist somit nicht nötig und die Tarif­kos­ten blei­ben für Sie kon­stant. Zu Ver­trags­be­ginn sind die­se Tari­fe etwas teu­rer aber auf lan­ge Sicht betrach­tet meist kostengünstiger.