Eine Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung oder ein­fach nur Tage­geld genannt, ist eine pri­va­te Ver­si­che­rung, die den finan­zi­el­len Aus­fall durch Krank­heit oder Unfall abfe­dern kann. Sie zahlt dem Ver­si­cher­ten wäh­rend der Zeit, in der er arbeits­un­fä­hig ist, eine fest­ge­leg­te Sum­me pro Tag. Die­se Sum­me wird als Tage­geld bezeich­net und kann je nach Tarif vari­ie­ren. Die Höhe des Tage­gel­des wird bei Abschluss der Ver­si­che­rung ver­ein­bart und kann ent­we­der als fes­te Sum­me oder als Pro­zent­satz des Brut­to­ein­kom­mens gewählt werden.

Eine Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung ist ins­be­son­de­re dann sinn­voll, wenn die Kran­ken­ver­si­che­rung des Ver­si­cher­ten über kei­ne aus­rei­chen­den Leis­tun­gen für den Fall einer Arbeits­un­fä­hig­keit bie­tet. Sie ist auch dann sinn­voll, wenn der Ver­si­cher­te auf sein Ein­kom­men ange­wie­sen ist und die­ses nicht durch eine ande­re Absi­che­rung, wie zum Bei­spiel eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung oder eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, ersetzt wer­den kann.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung , die sich in der Höhe des Tage­gel­des und in den Leis­tun­gen unter­schei­den. So gibt es bei­spiels­wei­se Tari­fe, die nur wäh­rend der ers­ten Wochen einer Arbeits­un­fä­hig­keit leis­ten, wäh­rend ande­re Tari­fe über einen län­ge­ren Zeit­raum leis­ten. Auch die Höhe des Tage­gel­des kann vari­ie­ren, wobei höhe­re Tage­gel­der in der Regel auch mit höhe­ren Bei­trä­gen ver­bun­den sind. Eben­falls gibt es auch noch das Kran­ken­haus­ta­ge­geld wel­ches nur bei einem Kran­ken­haus-Auf­ent­halt aus­be­zahlt wird.

Eine Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung ist in der Regel gera­de auch für Selbst­stän­di­ge sinn­voll, da die­se in der Regel über kei­ne gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ver­fü­gen und sich somit auf pri­va­te Absi­che­run­gen ver­las­sen müs­sen. Auch für Ange­stell­te kann eine Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Ergän­zung sein, ins­be­son­de­re dann, wenn die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung kei­ne aus­rei­chen­den Leis­tun­gen für den Fall einer Arbeits­un­fä­hig­keit bietet.

Vor­tei­le:

  • Indi­vi­du­el­ler Leis­tungs­be­ginn
    Das Kran­ken­ta­ge­geld erhal­ten Sie ab Ihrem ver­ein­bar­tem Leis­tungs­be­ginn. Als Selbst­stän­di­ger z. B. schon ab dem 4. Tag.
  • steu­er­frei
    Das Kran­ken­ta­ge­geld erhal­ten Sie ein­kom­men­steu­er­frei – auch für Sonn- und Feiertage.
  • Für Ange­stell­te kön­nen das Kran­ken­ta­ge­geld mit und ohne (hier gibt es dann meist Höchst­gren­zen) Gesund­heits­prü­fung abschlie­ßen
    Arbeit­neh­mer erhal­ten sechs Wochen lang vol­les Ein­kom­men vom Arbeit­ge­ber. Mit Ablauf die­ser Lohn­fort­zah­lung erhältst du von der gesetzl. Kran­ken­ver­si­che­rung ein redu­zier­tes Kran­ken­geld. Durch die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ver­zich­test du nicht auf dein Geld und kannst dei­nen monat­li­chen Ver­pflich­tun­gen wie Mie­te oder Kre­di­te wei­ter­hin nachkommen.