Die Abkür­zung GKV steht für Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung. Sie ist sowohl Teil des deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tems als auch des deut­schen Gesund­heits­sys­tems und hat die Auf­ga­be, die Gesund­heit der Ver­si­cher­ten zu erhal­ten bzw. wie­der­her­zu­stel­len. Die GKV ist Pflicht für alle Arbeit­neh­mer, deren Jah­res­ar­beits­ent­gelt unter­halb der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt.