Ein Aner­kennt­nis ist ein offi­zi­el­les Schuld­ein­ge­ständ­nis, etwa nach einem Scha­den­fall. Es kann ver­si­che­rungs­recht­lich pro­ble­ma­tisch sein, wenn ein Ver­si­che­rungs­neh­mer gegen­über dem Geschä­dig­ten ein Schuld­an­er­kennt­nis abgibt. Vie­le Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ver­bie­ten dies, da der Ver­si­che­rer die Prü­fung des Haf­tungs­falls selbst über­neh­men möchte.