Ein Anerkenntnis ist ein offizielles Schuldeingeständnis, etwa nach einem Schadenfall. Es kann versicherungsrechtlich problematisch sein, wenn ein Versicherungsnehmer gegenüber dem Geschädigten ein Schuldanerkenntnis abgibt. Viele Versicherungsbedingungen verbieten dies, da der Versicherer die Prüfung des Haftungsfalls selbst übernehmen möchte.