Hast du dir für viel Geld ein nagel­neu­es Auto gekauft, wäre es doch schlimm eini­ge Mona­te spä­ter durch einen Unfall weder ein fahr­ba­res Auto noch das Geld für ein neu­es Auto zu haben, oder?

Genau aus die­sem Grund gibt es die Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung wel­che – im Gegen­satz zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung – Schä­den am eige­nen Wagen bezahlt. Unter­schie­den wird hier zwi­schen Teil- und Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung.

Ob für dich eine Voll­kas­ko- oder Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung sinn­vol­ler ist, hängt haupt­säch­lich vom Alter und Wert dei­nes Autos ab.

Hast du ein sehr altes Fahr­zeug, ist Kas­ko­schutz viel­leicht sogar gar nicht mehr nötig, son­dern eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung reicht dann völ­lig, die ja sowie­so auch gesetz­lich ver­pflich­tend ist.

Für die fol­gen­den Schä­den kommt die Kas­ko­ver­si­che­rung in der Regel auf:


Teil­kas­ko­ver­si­che­rung

  • Dieb­stahl
  • Raub & Unterschlagung
  • Brand & Explosion
  • Unwet­ter­schä­den (Sturm, Blitz­schlag, Hagel & Überschwemmung)
  • Schä­den durch Zusam­men­stö­ße mit Haarwild
  • Mar­der­bis­se
  • Kabel­schä­den durch Kurzschluss
  • Glas­bruch (z. B. durch Steinschlag)

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung

  • Van­da­lis­mus
  • Schä­den am eige­nen Kfz durch selbst­ver­schul­de­te Schäden

Bei der Kas­ko­ver­si­che­rung gibt es Leis­tun­gen, auf die Du nicht ver­zich­tet solltest.

Kein Ein­wand bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit
Wenn dein Ver­trag die­se Klau­sel ent­hält, leis­tet der Ver­si­che­rer auch dann voll, wenn du einen Scha­den an dei­nem Auto grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht hast. Die Ver­si­che­rung ver­zich­tet auf ihr Recht zum „Ein­wand der gro­ben Fahrlässigkeit“.

Bei­spie­le:
Du über­fährst eine rote Ampel, fährst zu schnell oder schreibst Nach­rich­ten auf dem Han­dy und ver­ur­sachst dabei einen Unfall. Nicht ver­si­chert ist i. d. R. wenn du unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss einen Unfall baust oder den Dieb­stahl dei­nes Wagens grob fahr­läs­sig ermöglichst.

Mar­der­biss mit Fol­ge­schä­den
Mar­der ver­krie­chen sich ger­ne in war­men Motor­räu­men. Dort knab­bern sie dann an Schläu­chen und Kabeln. Das kann zu teu­ren Schä­den füh­ren. Man­che Anbie­ter über­neh­men nur die direk­ten Schä­den an Schläu­chen, Brems­lei­tun­gen und der Ver­ka­be­lung. Ande­re Tari­fe erset­zen auch die Folgeschäden.

Erwei­ter­te Wild­scha­den­de­ckung
Die­se Erwei­te­rung ist inzwi­schen fast Stan­dard. Ohne zahlt die Kas­ko nur bei Unfäl­len mit Haar­wild wie Rehen oder Wild­schwei­nen. Mit der Erwei­te­rung bist du auch ver­si­chert, wenn du mit ande­ren Tie­ren zusam­men­stößt (z. B. Kühe oder Pfer­de auf der Landstraße).

Neu­wert­ent­schä­di­gung
Bei der Voll­kas­ko soll­test du dar­auf ach­ten, dass der Ver­si­che­rer bei einem Total­scha­den mög­lichst lan­ge den Neu­wert dei­nes Autos zahlt. Üblich sind hier Tari­fe mit 12 oder 24 Mona­te nach der Erst­zu­las­sung. Sonst bekommst du nur den Zeit­wert, der gera­de bei Neu­fahr­zeu­gen sehr schnell sinkt.