Anhand funk­ti­ons­ana­ly­ti­scher Maß­nah­men kann der Zahn­arzt gege­be­nen­falls Kau­funk­ti­ons­stö­run­gen dia­gnos­ti­zie­ren. Eine der­ar­ti­ge Stö­rung im Kau­sys­tem hat zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, sich nega­tiv auf den all­ge­mei­nen Gesund­heits­zu­stand eines Pati­en­ten aus­wir­ken. Typi­sche Sym­pto­me sind bei­spiels­wei­se Nacken­ver­span­nun­gen, Kopf­schmer­zen, Migrä­ne oder Tin­ni­tus. Mit­tels funk­ti­ons­the­ra­peu­ti­scher Maß­nah­men kön­nen der­ar­ti­ge Stö­run­gen im Rah­men einer Biss­kor­rek­tur beho­ben wer­den. Auch im Rah­men von Zahn­ersatz­maß­nah­men ist die Anwen­dung der­ar­ti­ger funk­ti­ons­dia­gnos­ti­scher Behand­lungs­me­tho­den oft­mals emp­feh­lens­wert, um zu ver­hin­dern, dass es auf­grund von schlecht pas­sen­dem Zahn­ersatz zu der­ar­ti­gen Kau­funk­ti­ons­stö­run­gen kommt.