Eine Dop­pel­ver­si­che­rung liegt vor, wenn ein Risi­ko mehr­fach durch ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge abge­si­chert ist – etwa wenn zwei Haus­rat­ver­si­che­run­gen gleich­zei­tig für die­sel­be Woh­nung bestehen. Im Scha­den­fall leis­ten die Ver­si­che­rer antei­lig. Dop­pel­ver­si­che­run­gen sind in der Regel unnö­tig und kön­nen zu Pro­ble­men bei der Scha­den­re­gu­lie­rung führen.