Das Bonus­heft ist ein von den gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung her­aus­ge­ge­be­nes Nach­weis­heft, wel­ches für jeden GKV-Ver­si­cher­ten beim Zahn­arzt kos­ten­frei erhält­lich ist. Hier wer­den sämt­li­che Kon­troll­un­ter­su­chun­gen, die min­des­tens ein­mal jähr­lich statt­fin­den soll­ten, ein­ge­tra­gen und abge­stem­pelt. Bei regel­mä­ßi­gen Ein­tra­gun­gen im Bonus­heft erhält der Pati­ent einen höhe­ren Zuschuss­an­spruch auf Zahn­ersatz von der Kran­ken­kas­se. Wird das Bonus­heft über einen Zeit­raum von fünf Jah­ren regel­mä­ßig geführt, liegt der Zuschuss bei 60 %, bei zehn Jah­ren sogar bei 65 % der für eine Regel­ver­sor­gung gesetz­lich fest­ge­leg­ten Zuschüsse.