Ein Begüns­tig­ter ist eine Per­son, die im Ver­si­che­rungs­fall Anspruch auf die Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me hat – bei­spiels­wei­se bei einer Lebens­ver­si­che­rung im Todes­fall. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann den Begüns­tig­ten frei benen­nen und jeder­zeit ändern. Die­se Rege­lung gilt auch für vie­le Unfall- oder Risikopolicen.