Die Außen­ver­si­che­rung erwei­tert den Ver­si­che­rungs­schutz über den eigent­li­chen Ver­si­che­rungs­ort hin­aus. In der Haus­rat­ver­si­che­rung bedeu­tet das z. B., dass auch Schä­den am Eigen­tum wäh­rend eines Urlaubs oder Hotel­auf­ent­halts gedeckt sind. Die Leis­tung ist meist zeit­lich und betrags­mä­ßig begrenzt, abhän­gig vom Versicherungsvertrag.