Die Außenversicherung erweitert den Versicherungsschutz über den eigentlichen Versicherungsort hinaus. In der Hausratversicherung bedeutet das z. B., dass auch Schäden am Eigentum während eines Urlaubs oder Hotelaufenthalts gedeckt sind. Die Leistung ist meist zeitlich und betragsmäßig begrenzt, abhängig vom Versicherungsvertrag.