Die Abgel­tungs­steu­er ist eine pau­scha­le Steu­er auf Kapi­tal­erträ­ge, z. B. Zin­sen, Divi­den­den oder Gewin­ne aus Invest­ment­fonds. In der Ver­si­che­rungs­bran­che betrifft sie ins­be­son­de­re fonds­ge­bun­de­ne Lebens­ver­si­che­run­gen oder Ren­ten­ver­si­che­run­gen. Seit 2009 beträgt der Satz 25 % zuzüg­lich Soli­da­ri­täts­zu­schlag und ggf. Kir­chen­steu­er. Die Steu­er wird in der Regel direkt vom Ver­si­che­rer abgeführt.