Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Investmentfonds. In der Versicherungsbranche betrifft sie insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Seit 2009 beträgt der Satz 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird in der Regel direkt vom Versicherer abgeführt.