Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ in der Versicherung?
Immer wieder stellt sich bei einem Schadenfall die Frage: Wer kommt dafür auf – und wie wirkt sich mein Verhalten auf den Versicherungsschutz aus?
Ein zentraler Begriff dabei ist die Fahrlässigkeit.
Was ist Fahrlässigkeit?
Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die nötige Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch ein Schaden entsteht – ohne dass es absichtlich geschieht.
Man unterscheidet:
- Leichte Fahrlässigkeit: Ein kleines Versehen (z. B. wenn Ihnen versehentlich ein fremdes Handy vom Tisch fällt.).
- Grobe Fahrlässigkeit: Ein Verhalten, bei dem man offensichtliche Risiken ignoriert (z. B. wenn Sie eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen oder in Urlaub fahren und das Fenster offen stehen lassen.).
- Vorsatz: Der Schaden wird absichtlich herbeigeführt – das ist niemals versichert.
Was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz?
- Leichte Fahrlässigkeit ist in der Regel mitversichert – Ihre Versicherung übernimmt den Schaden.
- Grobe Fahrlässigkeit kann problematisch sein: Manche Versicherungen kürzen in diesem Fall Leistungen.
- Bei vorsätzlichem Handeln entfällt der Versicherungsschutz immer.
Achten Sie daher bei Ihren Versicherungsverträgen auf den Hinweis:
„Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“
Diese Formulierung bedeutet, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht kürzt – und Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite sind.