Der Versicherungsfuzzi

Fahr­läs­sig­keit

Was bedeu­tet „Fahr­läs­sig­keit“ in der Versicherung?

Immer wie­der stellt sich bei einem Scha­den­fall die Fra­ge: Wer kommt dafür auf – und wie wirkt sich mein Ver­hal­ten auf den Ver­si­che­rungs­schutz aus?
Ein zen­tra­ler Begriff dabei ist die Fahrlässigkeit.

Was ist Fahrlässigkeit?

Fahr­läs­sig­keit bedeu­tet, dass jemand die nöti­ge Sorg­falt außer Acht lässt und dadurch ein Scha­den ent­steht – ohne dass es absicht­lich geschieht.

Man unter­schei­det:

Was bedeu­tet das für Ihren Versicherungsschutz?

Ach­ten Sie daher bei Ihren Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen auf den Hinweis:

„Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahrlässigkeit“

Die­se For­mu­lie­rung bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rer auch bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit nicht kürzt – und Sie im Scha­den­fall auf der siche­ren Sei­te sind.

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