Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler unter­lie­gen der Bera­tungs­pflicht. Sie müs­sen ihre Kun­den indi­vi­du­ell bera­ten, deren Bedürf­nis­se ana­ly­sie­ren und den emp­foh­le­nen Ver­si­che­rungs­schutz begrün­den. Die Bera­tung muss doku­men­tiert und vom Kun­den unter­zeich­net wer­den. Die­se Pflicht dient dem Ver­brau­cher­schutz und wur­de durch die EU-Ver­mittl­er­richt­li­nie eingeführt.