Versicherungsvermittler unterliegen der Beratungspflicht. Sie müssen ihre Kunden individuell beraten, deren Bedürfnisse analysieren und den empfohlenen Versicherungsschutz begründen. Die Beratung muss dokumentiert und vom Kunden unterzeichnet werden. Diese Pflicht dient dem Verbraucherschutz und wurde durch die EU-Vermittlerrichtlinie eingeführt.