Der Selbst­be­tei­li­gungs-Schutz für gemie­te­te Wohn­mo­bi­le oder Pkw (CDW) ist eine Opti­on, die bei der Mie­te von Fahr­zeu­gen ange­bo­ten wird. Die­se Opti­on bie­tet Schutz vor den Kos­ten, die im Fal­le von Schä­den am gemie­te­ten Fahr­zeug entstehen.

Wenn Sie ein Wohn­mo­bil oder ein Auto mie­ten, müs­sen Sie in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung akzep­tie­ren, die im Fal­le von Schä­den am Fahr­zeug zu tra­gen ist. Die­se Selbst­be­tei­li­gung kann erheb­lich sein und im Fal­le von Unfäl­len oder Van­da­lis­mus schnell ger­ne bis zu 5.000 € betragen.

Der CDW-Schutz (“Col­li­si­on Dama­ge Wai­ver”) bie­tet jedoch eine Art Ver­si­che­rung für die­se Selbst­be­tei­li­gung. Wenn Sie einen CDW-Schutz abschlie­ßen, wird im Fal­le von Schä­den am gemie­te­ten Fahr­zeug die Selbst­be­tei­li­gung über­nom­men und somit qua­si ein Haf­tungs­aus­schluss bei Kol­li­si­ons­schä­den ver­ein­bart. Das bedeu­tet, dass Sie kei­ne hohen Kos­ten tra­gen müs­sen, wenn das Fahr­zeug beschä­digt wird.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass der CDW-Schutz kei­nen voll­stän­di­gen Schutz bie­tet. Es gibt immer noch eini­ge Schä­den, die nicht von der Ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, wie zum Bei­spiel Schä­den, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder betrun­ke­nes Fah­ren ver­ur­sacht wer­den. Es ist daher wich­tig, sorg­fäl­tig zu lesen, was von der Ver­si­che­rung abge­deckt wird, bevor Sie einen CDW-Schutz abschließen.

In den meis­ten Fäl­len ist der CDW-Schutz jedoch eine sinn­vol­le Opti­on, ins­be­son­de­re wenn Sie das Fahr­zeug in einem Land mie­ten, in dem die Selbst­be­tei­li­gung beson­ders hoch ist. Es gibt auch Fäl­le, in denen der CDW-Schutz von der Miet­wa­gen­fir­ma ver­langt wird, bevor das Fahr­zeug über­haupt aus­ge­lie­hen wird.

Wenn Sie sich für den CDW-Schutz ent­schei­den, ist es wich­tig, dass Sie die Bedin­gun­gen sorg­fäl­tig lesen und ver­ste­hen. Stel­len Sie sicher, dass Sie wis­sen, was von der Ver­si­che­rung abge­deckt wird und was nicht, damit Sie im Fal­le von Schä­den am Fahr­zeug gut vor­be­rei­tet sind.

Eine gute CDW-Ver­si­che­rung beinhal­tet fol­gen­de Leistungen

  • Über­nah­me der Selbst­be­tei­li­gung bei Dieb­stahl, Unfall im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr sowie nach Van­da­lis­mus oder Beschä­di­gung durch ver­such­ten Dieb­stahl in ver­ein­bar­ter Höhe
  • Über­nah­me not­wen­di­ger Kos­ten zur Wie­der­her­stel­lung des Fahr­zeugs nach einem Unfallschaden.
  • Absi­che­rung weltweit
  • Über­nah­me von Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten nach Beschä­di­gung an Unter­bo­den, Rei­fen, Schei­ben, Außen­spie­gel oder Dach durch Unfall im öffent­li­chen Straßenverkehr.