Die Abkür­zung GOZ steht für Gebüh­ren­ord­nung für Zahn­ärz­te. Sie bestimmt die Ver­gü­tung pri­vat­zahn­ärzt­li­cher Leis­tun­gen und ist Grund­la­ge für die Abrech­nung von zahn­ärzt­li­chen Behand­lun­gen sowohl bei Selbst­zah­lern als auch Pri­vat­pa­ti­en­ten. Für gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten, gel­ten die Bestim­mun­gen des ein­heit­li­chen Bewer­tungs­maß­stabs, wel­cher BEMA genannt wird.