„Cla­im“ ist ein eng­li­scher Fach­be­griff, der im Ver­si­che­rungs­we­sen für Scha­den­fall oder Leis­tungs­an­for­de­rung steht. Der Begriff wird beson­ders im indus­tri­el­len Ver­si­che­rungs­be­reich sowie bei inter­na­tio­na­len Ver­si­che­run­gen ver­wen­det. Ein Cla­im bezeich­net die Gel­tend­ma­chung eines Anspruchs durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer beim Ver­si­che­rer nach Ein­tritt eines ver­si­cher­ten Ereignisses.