Berufs­un­fä­hig­keit liegt vor, wenn eine ver­si­cher­te Per­son ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf vor­aus­sicht­lich dau­er­haft oder zumin­dest für einen län­ge­ren Zeit­raum (min­des­tens sechs Mona­te) nicht mehr aus­üben kann. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt in die­sem Fall eine monat­li­che Ren­te. Sie gehört zu den wich­tigs­ten pri­va­ten Vorsorgeversicherungen.