Die AVB sind die recht­li­chen Grund­la­gen eines Ver­si­che­rungs­ver­trags. Sie regeln die Rech­te und Pflich­ten bei­der Ver­trags­par­tei­en, also des Ver­si­che­rungs­neh­mers und des Ver­si­che­rers. In ihnen sind unter ande­rem Leis­tungs­um­fang, Aus­schlüs­se, Oblie­gen­hei­ten und Kün­di­gungs­fris­ten fest­ge­hal­ten. Der Kun­de muss sie vor Ver­trags­ab­schluss ein­se­hen können.